84 Verfahren wegen Beifall-Kommentaren im Netz nach Hanauer Anschlag

Nach dem rassistischen Anschlag in Hanau wurden Dutzende Verfahren gegen Verfasser von Sympathiebekundungen eingeleitet.

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84 Verfahren wegen Beifall-Kommentaren im Netz nach Hanauer Anschlag

(Bild: isak55/Shutterstock.com)

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  • dpa

Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau ist einem Zeitungsbericht zufolge eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wegen befürwortender Kommentare im Internet. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität habe 84 Verfahren angestrengt, sagte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn dem Medienunternehmen VRM, das Tageszeitungen in Rheinhessen, Süd- und Mittelhessen herausgibt.

Fünfsinn nannte die sympathisierenden Äußerungen im Netz in dem Interview "unerträglich". Allerdings werde man die Tatverdächtigen nur in einigen wenigen Fällen identifizieren können, gab er zu bedenken. "Die fehlende Vorratsdatenspeicherung wirkt sich zweifelsohne negativ auf die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden aus."


Bei dem Anschlag hatte ein 43-jähriger Deutscher am Abend des 19. Februar neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Weitere Menschen wurden verletzt. Der Sportschütze soll auch seine Mutter getötet haben, bevor er sich selbst das Leben nahm. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der mutmaßliche Täter eine rassistische Gesinnung und war psychisch krank. (mho)