Steuerrecht: IT-Fachleute als Freiberufler oder gewerbliche Selbstständige

Je nach gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit kann sich die Steuerlast von Selbstständigen in der IT deutlich unterscheiden. Wir haben das verglichen.

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IT-Fachleute als Freiberufler oder gewerbliche Selbstständige
Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Martin Weigel
Inhaltsverzeichnis

Wer als Selbstständiger gewerblich tätig ist, muss Gewerbesteuer zahlen. Nach offizieller Lesart soll diese Steuer die finanziellen Lasten der Gemeinden ausgleichen, die ihnen durch die Ansiedlung von Unternehmen entstehen. Es ist jedoch kein Geheimnis, dass es dabei um eine wesentliche Einnahmequelle der Gemeinden geht. Reformüberlegungen zur Abschaffung der Gewerbesteuer durch die Einführung einer anderen Finanzierungsform sind regelmäßig gescheitert. Für die Gemeinden ist insbesondere interessant, dass sie die Höhe ihrer Gewerbesteuereinnahmen durch die Festsetzung eines sogenannten Hebesatzes steuern können.

Die drei Modellfiguren dieses Artikels zeigen, welche Konsequenzen die steuerrechtliche Einstufung für IT-Fachleute haben kann.

Otto Frei, studierter Informatiker, berät Privatleute und Unternehmen in seinem Umkreis bei Anschaffungen von Computer-Hard- und-Software. Er ist als Freiberufler eingestuft und braucht sich daher über die Frage der Gewerbesteuer keine Gedanken zu machen.