Bundesrat fordert ausgedehnte Datenauskunftspflicht für Online-Plattformen

Internationale Anbieter von Telemediendiensten wie Facebook, WhatsApp, Google & Co. sollen sich nicht darauf berufen können, Daten im Ausland zu speichern.

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Menschenmenge mit Masken

(Bild: Gerd Altmann, Lizenz Public Domain (Creative Commons CC0))

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Der Bundesrat drängt die Bundesregierung dazu, Auskunftserteilungen durch ausländische Betreiber etwa von sozialen Netzwerken "effektiver" zu gestalten. In Deutschland tätige "Anbieter von Telemediendiensten" sollen sich bei Datenersuchen von Strafverfolgungsbehörden nicht mehr darauf berufen können, dass die abgefragten Informationen "im Ausland gespeichert sind", heißt es in einer am Freitag im Bundesrats-Plenum angenommenen Entschließung.

An die Bundesregierung richtet die Länderkammer den Appell, dazu das Marktort-Prinzip zu "statuieren". Dieses besagt, dass die Regeln des Ziellandes, auf das ein Online-Angebot gerichtet ist, angewendet wird. Demgegenüber steht das in weiten Bereichen des EU-Binnenmarkts geltende Herkunftslandprinzip, wonach das Recht des Staats gilt, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat.

Die Initiative des Bundesrats ist sehr breit angelegt, Schlüsselbegriffe wie die der abzufragenden "Daten" werden im Entschließungstext nicht definiert. Die Stoßrichtung ergibt sich allenfalls aus der Begründung. Darin schreiben die Länder: "Die Bekämpfung der Hasskriminalität oder von anderen strafbaren Inhalten in den sozialen Netzwerken stellt die Strafverfolgungsbehörden vor eine große Herausforderung." Die dort geführten Debatten und Kommentare "werden dabei mehr und mehr aggressiv, verletzend, häufig hasserfüllt und oftmals außerhalb der Grenzen" des grundgesetzlich geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung geführt.

"Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung, Bedrohung oder auch die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind an der Tagesordnung", beklagt das Gremium. "Dabei können Täter mit einfachen Mitteln innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Personen erreichen. Dies hat neben einer Vergiftung des Diskurses im Internet auch Auswirkungen auf die politische Debatte und das gesellschaftliche Klima insgesamt, wodurch der Nährboden für Gewalttaten auch in der 'analogen Welt' gelegt wird."

Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, bedarf es laut der Resolution unter anderem einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung der Täter. Dies setzte voraus, dass Ermittler die Urheber strafrechtlich relevanter Nachrichten und Kommentare ausfindig machen könnten. Da einschlägige Nutzer häufig nicht unter ihrem Klarnamen, sondern unter einem Pseudonym aufträten, seien die Strafverfolger "zumeist auf Auskünfte der jeweiligen Anbieter sozialer Medien angewiesen".

So könne etwa die Weitergabe von Registrierungs- beziehungsweise Bestandsdaten einen wichtigen und "zusammen mit der zugeordneten IP-Adresse oftmals einzigen Ansatz für weitere Ermittlungen bieten", unterstreicht der Bundesrat. Im Kern geht es der Länderkammer also offenbar um eine erweiterte Bestandsdatenauskunft, wie sie die Bundesregierung in ähnlicher Form plant.

Auch wenn dabei viel die Rede ist von Betreibern sozialer Netzwerke, geht der angeführte Begriff der Telemediendienste weit über Facebook, WhatsApp, Google & Co. hinaus. Darunter fallen etwa auch Blogs, Chats, Spiele-Apps, Informationsservices, Portale aller Art, Shops und private Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts und Flirt-Communities.

In den Erläuterungen zu seinem Antrag für eine durch die Hintertür eingeführte Klarnamenpflicht geht der Bundesrat auch auf den Regierungsentwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" ein, wonach für die Anbieter von Telemediendiensten die gleichen Auskunftspflichten gelten sollen wie für klassische Telekommunikationsfirmen. Hier sei aber noch zu prüfen, ob dieser Ansatz "verfassungsrechtlich zulässig" sowie geeignet und erforderlich sei, geben die Länder zu bedenken. Unabhängig davon könnte die Situation nur verbessert werden, wenn "der Speicherort der abgefragten Daten für die Erfüllung etwaiger Auskunftspflichten unerheblich ist". Entgegen der Ansage des Gremiums geben viele große US-Dienste Nutzerdaten aber auch ohne Pflicht häufig bereits heraus.

Zugleich soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine "schnelle und zugleich grundrechts- und datenschutzsichernde Umsetzung der angedachten Maßnahmen" einsetzen, mit denen der grenzüberschreitende Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen verbessert werden soll. Bei der weiteren Beratung des einschlägigen "E-Evidence-Dossiers" müsse die Exekutive auch darauf hinwirken, "dass den Herausforderungen bei der Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet im besonderen Maße Rechnung getragen wird".

Über eine weitergehende Initiative aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für eine Klarnamen- und sogar Identifizierungspflicht von Nutzern für Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen beraten momentan noch die Ausschüsse des Bundesrats. Die Ministerpräsidenten werden über den entsprechenden Antrag zur Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und die Empfehlungen der Fachpolitiker voraussichtlich Anfang April entscheiden. Kritiker befürchten, dass damit nicht nur die Meinungsfreiheit untergraben wird, sondern auch Jugendliche unter 16 Jahren praktisch aus vielen Online-Foren ausgeschlossen werden. (jk)