Datenschützer: Upload-Filter bergen "erhebliches Überwachungspotenzial"

Die Umsetzungsempfehlungen für die EU-Copyright-Richtlinie lassen auf sich warten. Datenschützer fordern, an den Beratungen beteiligt zu werden.

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Upload-Filter und Artikel 13: EU-Rechtspolitiker befürworten Copyright-Reform

(Bild: gotphotos / shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die europäische Urheberrechtsrichtlinie steht, doch die versprochene Leitlinie der EU-Kommission zur Umsetzung von Inhaltsfiltern lässt auf sich warten. Der in der Diskussion auf EU-Ebene bisher ausgeschlossene Bundesdatenschutzbeauftragte pocht nun auf Beteiligung. Unterdessen setzen die großen Plattformen vergleichbare KI-Techniken bereits ein, um irreführende Darstellungen der Coronavirus-Pandemie zu unterdrücken.

Doch bis die Filter auch in Sachen Copyright scharfgestellt werden, könnte es noch etwas dauern: Die EU-Kommission hat die Vorbereitungen zur Umsetzung des Artikels 17 der europäischen Urheberrechts-Richtlinie noch nicht abgeschlossen. Eine Leitlinie, die die Implementierung von Upload-Filtern regeln soll, ist noch in Arbeit. Dabei muss es auch um Datenschutz gehen: Die Richtlinie sieht vor, dass es nicht zu einer Identifizierung einzelner Nutzer kommen darf. Außerdem sollen personenbezogene Daten nur im Einklang mit der E-Privacy-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden dürfen.

Der ehemalige Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich für die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz und die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft mit dem Thema befasst. Für ihn besteht "kein Zweifel daran, dass beim Einsatz von Upload-Filtern auch besonders schutzwürdige personenbezogene Daten verarbeitet werden". Damit bestehe die Gefahr, dass Upload-Filter zu automatisierten Entscheidungsfindungen und zur Profilbildung genutzt werden. Sein Kollege Volker Grassmuck von der Digitalen Gesellschaft warnt: "Upload-Filter können daher – je nach ihrer Ausgestaltung – ein erhebliches Überwachungspotennzial für einzelne Nutzer bergen."

Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte sind von Brüssel bislang nicht in die Beratungen einbezogen worden. Die Kommission begründet das damit, dass die Datenschützer in der Richtlinie nicht genannt sind. Im maßgeblichen Artikel 17 ist von "Absprache" mit Diensteanbietern, Rechteinhabern, Nutzerorganisationen und "anderen einschlägigen Interessenträgern" die Rede. "Datenschutzrechtliche Belange müssen bei den Dialogen in Brüssel endlich Thema werden", fordert deshalb Grassmuck.

Das Bundesjustizministerium betont, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben "natürlich" beachtet würden. Auch solle der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber frühzeitig bei Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Der hatte bereits vor über einem Jahr vor den möglichen Konsequenzen der aktuellen Reform des Urheberrechts gewarnt. Kelber verwies darauf, dass gerade kleinere Diensteanbieter nicht mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge abschließen könnten. Auch könnten sie "den immensen Programmieraufwand" nicht stemmen, um eigene Uploadfilter zu erstellen: "Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen." Damit entstünde ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken.

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Kelber forderte bereits vor über einem Jahr von der EU-Kommission konkrete Schritte, um so ein Oligopol zu verhindern. Denn ansonsten müssten die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht "grundlegend überarbeitet" werden. Doch gibt es immer noch keinen unmittelbaren Kontakt zur EU-Kommission, bestätigte Kelber gegenüber heise online. Diese Aufgabe müsse der Europäische Datenschutzausschuss wahrnehmen, doch dieser sei bisher von der EU-Kommission noch nicht um Stellungnahme gebeten worden. Ulrich Kelber will daher anregen, dass sich der Ausschuss "zeitnah" mit der Leitlinie der EU-Kommission befasst und von seinem Beratungsrecht Gebrauch macht. Außerdem erwartet er, dass das Bundesjustizministerium ihn "zeitnah" beteiligen werde. (vbr)