Corona-Krise: Soforthilfen für Selbständige und kleinste Unternehmen laufen an

Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen haben in der Corona-Krise Grund für finanzielle Sorgen. Für sie werden Hilfspakete geschnürt.

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Corona-Krise: Soforthilfen für Selbständige und kleinste Unternehmen laufen an

(Bild: dpa)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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In Deutschland gibt es rund fünf Millionen Selbständige, die von den bisherigen Hilfspaketen der Regierung in der Corona-Krise kaum profitieren. Nun schnürt der Bund ein Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstfirmen von einem Umfang bis zu 50 Milliarden Euro. Die Grundzüge des Hilfspakets sollen am heutigen Donnerstag im Kabinett verabschiedet und am Montag vom Bundestag beschlossen werden.

Als erstes Bundesland gewährt Bayern Zuschüsse. In sieben Bundesländern werden Zuschüsse, zinslose Darlehen, Zuschussförderungen und andere Unterstützungsinstrumente vorbereitet. Acht weitere Bundesländer halten sich allerdings noch sehr bedeckt, wie eine Recherche von heise online ergab.

Die vom bayrischen Wirtschaftsministerium auf den Weg gebrachte Soforthilfe richtet sich an Betriebe und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 250 Angestellten.

Die Corona-Soforthilfe in Bayern ist nach der Zahl der Erwerbstätigen im Unternehmen beziehungsweise bei Angehörigen freier Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten gestaffelt. Bei bis zu fünf Erwerbstätigen betragen die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse 5000 Euro, bis zu 10 Erwerbstätige 7500 Euro, bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro und bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Nach dem Vorbild der Hochwasserhilfe 2013 will auch Thüringen ein Soforthilfeprogramm auflegen. Darüber sollen Klein- und Kleinstunternehmen, aber auch Freiberufler unbürokratisch und schnell eine Entschädigung in Form eines einmaligen, direkten Zuschusses – je nach Unternehmensgröße erhalten können. Der Höchstzuschuss soll 30.000 Euro betragen. Das Land will dies noch mit dem Bund abstimmen.

Das in Sachsen geplante Sonderprogramm für Kleinstunternehmen richtet sich an kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten, die jetzt in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Umgesetzt werden soll es ab nächster Woche. Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, das für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird.

Niedersachsen erarbeitet derzeit ebenfalls ein Corona-Hilfsprogramm für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Sie sollen für einen Zeitraum von sechs Monaten eine Zuschussförderung in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro beantragen können.

Förderungen für einzelne Unternehmen sollen bis zu 20.000 Euro betragen. Der Förderhöchstbetrag von 20.000 Euro kann abgerufen werden, sofern der wirtschaftliche Schaden des einzelnen Unternehmens bei mindestens 40.000 Euro liegt. Außerdem sollen "in Kürze" Liquiditätshilfen bei der NBank beantragt werden können.

Das Wirtschaftsministerium in Brandenburg hat einen Runden Tisch eingerichtet, an dem Kammern, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Wirtschaftsförderinstitutionen über die nächsten Schritte beraten sollen. Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können beim Landesamt für Gesundheit einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.

Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in Bremen können von den Finanzämtern die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Erstattung etwaiger Sozialbeiträge oder den Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen nutzen. Auch können sie Kredite der bestehenden Landes- und Bundesprogramme beantragen.

Selbstständige sollen sich bei der am Mittwoch eingerichteten Corona Task Force des Landes Bremen melden. Im Fall einer verhängten Quarantäne können Selbstständige ihre Verdienstausfälle geltend machen. Grundlage für die Höhe ist der Gewinn, der im Steuerbescheid des vorigen Jahres gemeldet wurde.

In Baden-Württemberg nutzt das Wirtschaftsministerium bereits etablierte Programme, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. Dazu gehören etwa die Unterstützungsprogramme der L-Bank. Für Selbständige ist derzeit nichts vorgesehen.

In Hessen werden derzeit die Finanzämter dafür sensibilisiert, Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen, teilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auf einer eigenen Corona-Seite mit. Kleinunternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern können im Rahmen des KfK-Programms Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Die banküblichen Sicherheiten sind nicht notwendig. Die Bank verweist außerdem auf verschiedene geförderte Finanzierungsprodukte, die kleine und mittlere Unternehmen unterstützen können.

In Nordrhein-Westfalen gibt es bislang nur das Versprechen, gemeinsam mit dem Bund Unternehmen zu helfen und den Verweis auf laufende Beratungen. Die Problematik der Selbständigen wird bislang nicht adressiert. Dies ist so momentan auch noch in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, im Saarland und Schleswig-Holstein.

Der Berliner Senat wird Unternehmen zwar Überbrückungskredite in einem Volumen von bis zu 100 Millionen Euro bereitstellen, doch für Selbständige ist im Moment nichts vorgesehen.

In Hamburg wurde zur Unterstützung von Selbständigen, also Freiberufler, Solo-Selbständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern eine Firmenhilfe eingerichtet, die kostenlos über einen Telefonservice sowie durch webbasierte Angebote berät. Das Angebot zu Corona wird derzeit aufgebaut. Für die Kreativwirtschaft bietet die Kreativgesellschaft eine Telefonhotline an.

Für selbstständige Künstler und Publizisten hat die Künstlersozialkasse Informationen zusammengestellt. Unter anderem kann sie bei akuten Problemen lediglich individuelle Zahlungserleichterungen gewähren. (anw)