Geschlossene Apple-Läden: Kunden kommen nicht an ihre Reparaturen

Wer sein Gerät an der Genius Bar abgegeben hat, kann seine Hardware erst abholen, wenn die Stores wieder öffnen – und wann das ist, weiß niemand.

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Gläserne Fassade eines Apple-Shops

Allein in China hat Apple (wieder) geöffnet.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Apples Ladengeschäfte gehörten zu den ersten großen Ketten, die aufgrund der Corona-Krise geschlossen wurden. Doch was passiert mit Hardware, die Kunden zur Reparatur an der Genius Bar abgegeben haben? Leider nichts, wie der Konzern nun gegenüber US-Medien bestätigte: Wer iPhone, Mac & Co. bei einem Servicetermin in einem Apple Retail Store abgegeben hatte, muss warten, bis die Läden wieder geöffnet werden.

Wann das konkret der Fall sein wird, kann Apple nicht sagen. Hieß es anfangs noch, man rechne mit einem Neustart der über 450 Geschäfte zum 27. März, wurde dieser Termin mittlerweile gestrichen. Nun heißt es nur noch, die Stores seien "auf unbestimmte Zeit" dicht – Ausnahmen gibt es nur in der Region "Greater China". Abholmöglichkeiten für bereits fertig reparierte Geräte gab es nur zur Schließung der Geschäfte Mitte März. Ob Apple plant, weitere Kontaktfenster zu öffnen oder die Hardware per Post an die Kunden zu versenden, ist unklar.

Ein Apple-Sprecher sagte gegenüber BusinessInsider, es gebe keine Möglichkeit der Abholung vor der Wiedereröffnung. Eine Ausnahme betrifft allerdings reparaturbedürftige Produkte, die an eines der Apple-Reparaturzentren eingeschickt wurde – also Hardware, die der lokale Apple Retail Store selbst nicht unterstützen kann. In diesen Fällen will Apple sich mit betroffenen Kunden in Verbindung setzen, um ihnen anzubieten, die Geräte direkt nach Hause zu senden, anstatt den "Umweg" über den Apple-Laden zu nehmen. Wer hierzu Fragen hat, sollte sich an Apples Service wenden. Geräte, die nicht vor der Schließung der Läden fertig repariert wurden, können auch nach Öffnung der Stores noch eine Weile brauchen.

Immerhin gibt sich Apple bei Rückgabefristen kulant. Wer ein Gerät erworben hat, dessen 14tägige Rückgabefrist vor dem 28. März geendet hätte, darf so beispielsweise noch 14 Tage nach der Wiedereröffnung sein Geld zurückverlangen. Ausnahme sind iPhones mit Vertrag in bestimmten Regionen sowie Trade-in-Geräte.

Der Online-Verkauf bei Apple geht unterdessen weiter, wobei bestimmte gut nachgefragte Produkte nur schwer zu haben sind. Zudem wurde eine Mengenbeschränkung für den Kauf eingeführt. (bsc)