Gegen Hass im Netz: Künast vor Kammergericht Berlin teilweise erfolgreich

Das Kammergericht Berlin sieht weitere sechs Hass-Posts auf Facebook als strafbar an. Künast könnte nun vors Bundesverfassungsgericht gehen.

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Gegen Hass im Netz: Künast vor Kammergericht Berlin teilweise erfolgreich

(Bild: sebastianosecondi / Shutterstock.com)

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Im Verfahren um hasserfüllte und sexistische Beleidigungen gegen Renate Künast hat die Grünen-Politikerin nun vor dem Berliner Kammergericht einen Teilerfolg erzielt. Die nächsthöhere Instanz hat ein Urteil des Berliner Landgerichts revidiert, laut dem Online-Kommentare wie "Drecks Schwein", "Schlampe" und noch drastischere sexistische Ausdrücke keine Beleidigungen seien, sondern Meinungsäußerungen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

"Die Äußerungen weisen einen so massiven diffamierenden Gehalt auf, dass sie sich als Schmähkritik einordnen lassen", zitiert die Zeitung das Urteil vom 11. März. Das Landgericht war auf Beschwerde von Künast anders als in seinem deutschlandweit kritisierten Beschluss vom September 2019 im Januar in 6 von 22 Fällen von Beleidigung ausgegangen. Das Kammergericht bewertete nun darüber hinaus noch sechs weitere Kommentare als strafbare Beleidigungen.

Da das Kammergericht insgesamt zehn Beiträge nicht als Beleidigung bewertete, will Künasts Anwalt Severin Riemenschneider prüfen, ob eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Künast hat weiter darauf geklagt, dass es Facebook nach dem Telemediengesetz erlaubt wird, die IP-Adressen der beleidigenden Nutzer herauszugeben, damit sie belangt werden können. Künftig sollen Betreiber sozialer Netzwerke durch ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummern von Nutzern schon beim Verdacht auf strafrechtliche Vergehen proaktiv an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten. (anw)