Landesmedienanstalten: Jugendschutz auch für Betriebssysteme denkbar

Den Landesmedienanstalten geht der Jugendschutz im aktuellen Entwurf des Jugenmedienschutzvertrages nicht weit genug.

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Landesmedienanstalten: Jugendschutz auch für Betriebssysteme denkbar

(Bild: George Rudy / Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Eine Alterskennzeichnung im Internet für Filme und Spiele zum Jugendschutz halten die Landesmedienanstalten für nicht ausreichend genug. Eine solche Regelung ist in einem Entwurf des geplanten novellierten Jugendschutzgesetzes von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) aufgeführt. Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig, sagte der dpa: "Da bin ich mir nicht sicher, ob der Ansatz der Alterskennzeichnung im Netz noch so gut trägt wie bei Trägermedien wie der CD oder DVD. Hier sind Mechanismen gefragt, die in Richtung Technik gehen."

Kreißig nannte als gelungene Beispiele für den Jugendschutz bereits von der Kommission für Jugendmedienschutz geprüfte Maßnahmen in geschlossenen Systemen wie Spielkonsolen, bei denen Eltern Voreinstellungen vornehmen können, um den Medienkonsum ihrer Kinder zu regulieren.

Kreißig sprach sich für eine Ausweitung entsprechender Vorgaben im bereits bestehenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag aus. Dort werden bislang speziell Anbieter in die Pflicht genommen, mit technischen oder anderen Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass Kinder keinen Zugang zu bestimmten Medieninhalten haben.

"Man könnte auch daran denken, dass Zugänge zum Netz wie Betriebssysteme so etwas vorhalten müssen. Das wäre in Kombination mit den bewährten Altersangaben deutlich wirksamer", betonte Kreißig. "Sie spielen dann eine zeitgemäße Rolle, indem sie technisch ausgelesen werden und nicht nur sichtbar sind."

Google und Apple als Entwickler der beiden meistverbreiteten Smartphone-Betriebssysteme geben auf freiwilliger Basis Eltern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder einzuschränken. Sie können zum Beispiel die Verwendung einiger Apps sowie den Aufruf nicht jugendfreier Inhalte verhindern sowie die erlaubte Bildschirmzeit festlegen. (olb)