FSM-Hotline: Deutlich weniger begründete Beschwerden zu "Hasskriminalität"

Die Beschwerdestelle der Multimedia-Diensteanbieter haben 2019 insgesamt elf Prozent weniger Meldungen über illegale oder jugendgefährdende Inhalte erreicht.

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FSM-Hotline: Deutlich weniger begründete Beschwerden zu "Hasskriminalität"

(Bild: Shutterstock)

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Leichte Entspannung an der Internet-Hotline der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM): Mit insgesamt 5985 eingegangenen Beschwerden im Jahr 2019 ging die Zahl der Meldungen über illegale oder jugendgefährdende Inhalte nach dem im Jahr zuvor mit 6733 Beschwerden erreichten Höchststand um elf Prozent zurück. Der Anteil der "begründeten" Hinweise, bei denen die Mitarbeiter tatsächlich einen jugendmedienschutzrechtlichen Verstoß feststellen konnten, lag im vorigen Jahr bei 58 Prozent. 2018 hatte sich rund ein Drittel als Fehlalarm erwiesen.

Die Zahlen stammen aus dem Jahresbericht des Meldezentrums, den die FSM am Freitag veröffentlicht hat. Im Bereich der sogenannten "Hasskriminalität" und des Extremismus, der die Politik derzeit besonders umtreibt, ist der Anteil der begründeten Beschwerden gegenüber dem Vorjahr von 118 auf 61 Fälle gesunken, was einem Minus von 48 Prozent entspricht. Zu dem Bereich zählen Volksverhetzung (34 Fälle), Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (22 Fälle) sowie Holocaust-Leugnung beziehungsweise das Billigen, Rechtfertigen oder Verherrlichen der Naziherrschaft (5 Fälle).

Der Anteil der begründeten Verweise auf Extremismus an den berechtigten Beschwerden insgesamt betrug so 2019 unter zwei Prozent. Wie schon im Vorjahr lag die Anzahl der gemeldeten Fälle in diesem Bereich aber sehr viel höher. Das ist der FSM zufolge dem Umstand geschuldet, "dass die Entscheidung, ob eine Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht, auch für Juristen nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist und stets eine sorgfältige Prüfung und Abwägung oder sogar geschichtliches Hintergrundwissen erfordert". So seien etwa oft Seiten mit politisch rechten Inhalten gemeldet worden, "die jedoch nach dem Grundsatz der Meinungsfreiheit zulässig waren und nicht gegen die demokratische Grundordnung verstießen".

Die begründeten Beschwerden über sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen sind innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte von 1069 auf 1640 Fälle nach oben geschnellt. Dies deckt sich mit der von der Hotline des eco-Verbands der Internetwirtschaft festgestellten Entwicklung nach Missbrauchsskandalen. In den vorigen drei Jahren waren die Zahlen in diesem Bereich bei der FSM gesunken. Missbrauchsdarstellungen machten 2019 einen Anteil von 47 Prozent der begründeten Meldungen aus. Hinweise dazu auf deutschen Servern leitet die FSM an das Bundeskriminalamt weiter und führt das sogenannte Notice-and-Takedown-Verfahren durch, bei dem der Hostprovider informiert wird. Der Zusammenschluss von Inhalteanbietern, dem auch Facebook angehört, meldet hier eine Löschquote von 100 Prozent.

Die durchschnittliche Löschdauer ab Eingang bei der FSM hat sich dem Bericht nach leicht verbessert und betrug inklusive Wochenenden und Feiertagen 1,97 Tage (2018: 2 Tage). Im Ausland gehostete Missbrauchsdarstellungen werden an die zuständige Partnerhotline im Netzwerk Inhope weitergeleitet. Von diesen Inhalten befanden sich mit 629 Fällen die meisten auf Servern in den Niederlanden, gefolgt mit großem Abstand von den USA, Russland und Frankreich. 87 Prozent davon konnten 2019 binnen vier Wochen nach der ersten Meldung entfernt werden – ein Plus von zehn Prozentpunkten gegenüber 2018.

Die Zahl der begründeten Beschwerden über pornografische Inhalte ist im vorigen Jahr um 35 Prozent auf 1549 gesunken. Auf insgesamt 107 Seiten fanden sich einschlägige Gewaltdarstellungen, darunter 79 Verstöße gegen die Menschenwürde. Als jugendgefährdend stuften die Gutachter 125 der eingegangenen Hinweise ein (2018: 296). In 26 Fällen davon machten sie "eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung" aus. Darunter fielen Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren. Acht Angebote waren bereits von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und durften so nicht weiter verbreitet werden. (vbr)