Private Krankenversicherer wieder in der Gematik

Der Bundesverband privater Krankenversicherungen ist wieder Mitglied der Projektgesellschaft Gematik, die für die telematische Infrastruktur verantwortlich ist.

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Private Krankenversicherer wieder in der Gematik

(Bild: Shutterstock/BlurryMe)

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Von
  • Detlef Borchers

Die acht Gesellschafter der Gematik freuen sich über einen Wiedereinsteiger. Der PKV-Verband, der Bundesverband privater Krankenversicherungen ist nach dem Ausstieg im Jahre 2010 wieder bei der Entwicklung der medizinischen Telematik und der elektronischen Gesundheitskarte dabei. Er erhält einen Stimmanteil von 2,45 Prozentpunkten. Diese kommen vom GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, der nunmehr auf 22,05 Prozent kommt. Mehrheitsgesellschafter und damit bestimmende Kraft bei den Entscheidungen der Gematik bleibt mit 51 Prozentpunkten das Bundesministerium für Gesundheit.

Die Wiederaufnahme des PKV-Bundesverbandes bedeutet vor allem, dass nun auch die privatversicherten Patienten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen. Künftig sollen sie in Zusammenarbeit mit ihrem Hausarzt freiwillig eine elektronische Patientenakte anlegen können, wie dies nach dem gerade vom Bundeskabinett verabschiedeten Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) für das Jahr 2021 geplant ist. 2022 sollen Versicherte die Möglichkeit bekommen, Teile der ePA für bestimmte Ärzte auszublenden. Ab 2022 soll auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Ab 2023 sollen Versicherte die Daten ihrer Patientenakten pseudonymisiert der Forschung zur Verfügung stellen.

Weitere Anwendungen abseits der Patientenakte sind das Anlegen eines Notfalldatensatz und eines elektronischen Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte. Derzeit laufen dazu erste Tests, doch im stark reduzierten Umfang. Durch die Coronavirus-Pandemie arbeiten viele Arztpraxen an der Belastungsgrenze.

Auf die angespannte Lage haben die gesetzlichen Krankenkassen reagiert. So soll zum gerade erfolgten Quartalswechsel bei Folgerezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die sonst nötige Vorlage einer eGK und der dazugehörige Besuch einer Arztpraxis entfallen. Folgerezepte können so per Post verschickt werden. (bme)