Bundesnetzagentur gibt Frequenzen für drahtlose Mikrofone frei

Veranstalter können Frequenzen im UHF-Band künftig ohne Einzelgenehmigung und gebührenfrei Nutzen. Die Branche spricht von einem ermutigenden Signal.

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Bundesnetzagentur gibt Frequenzen für drahtlose Mikrofone frei

Professionelle Veranstaltungen sind ohne Funktechnik heute kaum denkbar.

(Bild: Shutterstock/lapandr)

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Die Bundesnetzagentur hat Frequenzen zwischen 470 MHz und 694 MHz für die professionelle Nutzung drahtloser Mikrofone und funkgestützter Veranstaltungstechnik freigegeben. Mit dieser sogenannten Allgemeinzuteilung müssen sich Veranstalter die Nutzung künftig nicht mehr genehmigen lassen und auch nicht mehr dafür bezahlen. Im betroffenen UHF-Band sind neben der Veranstaltungstechnik hauptsächlich Fernsehsender beheimatet (DVB-T2).

"Die Frequenzen für drahtlose Mikrofone können zum Beispiel in der Kulturwirtschaft künftig kostenlos und ohne förmliche Beantragung genutzt werden", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, am Mittwoch in Bonn. Drahtlose Mikrofone, Kopfhörer oder andere funkgestützte Veranstaltungstechnik kommt zum Beispiel im Theater, bei Konzerten oder Konferenzen zum Einsatz. Die neue Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Betroffen sind von der Freigabe die Nutzer von bisher rund 18.000 Einzelzuteilungen in den Bereichen zwischen 470 und 608 MHz sowie 614 und 694 MHz. Für sie entfallen künftig die Zuteilungsgebühren und Frequenznutzungsbeiträge. Auch der Bürokratieaufwand wird sich für die Frequenznutzer verringern. Die Inhaber einer Einzelfrequenzzuteilung will die Bundesnetzagentur über die Überführung der Nutzungsrechte informieren und weiteren Frequenzbedarf abfragen.

Der Frequenzbereich, den Veranstaltungstechnik nutzen kann, ist in den vergangenen Jahren geschrumpft. Von der Umwidmung von Fernseh- und Rundfunkfrequenzen für mobile Breitbanddienste (Digitale Dividende) war auch die Veranstaltungstechnik betroffen. Ein Umzug auf andere Frequenzen ist für viele der Anwender nicht ohne Weiteres möglich, weil das eine Neuanschaffung der fest auf bestimmte Frequenzen eingestellten Technik bedeutet.

Viele der Anwender machen sich deshalb seit Jahren in der Initiative "Save Our Spectrum" für den Erhalt der Frequenzen für Veranstaltungstechnik sowie für Entlastung der Nutzer stark. Die Initiative begrüßte dem Schritt der Bundesnetzagentur als ermutigendes Signal. Auch Vertreter der Technikhersteller zeigten sich zufrieden.

"Für diese Neuregelung haben sich Sennheiser und Anwendergruppen wie Save Our Spectrum seit knapp zwei Jahren stark gemacht. Viele Gespräche wurden geführt, um andere Nutzergruppen und Politiker zu überzeugen – nun hat es mit dem Bürokratieabbau geklappt", freut sich Andreas Wilzeck von Sennheiser. "Die anlagenbezogene Gebühr für eine Mikrofonanlage fällt nun ersatzlos weg. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten für die Branche ein wichtiges Signal." (vbr)