Edit Policy: Wirtschaftsminister sabotiert Whistleblowerschutz

Die EU will Whistleblower schützen, eine Richtlinie ist verabschiedet. Die deutsche Umsetzung könnte das Ziel konterkarieren – wenn es nach Peter Altmaier geht.

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Edit Policy: Wirtschaftsminister sabotiert Whistleblowerschutz

(Bild: Lightspring/shutterstock.com/Diana Levine)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Julia Reda
Inhaltsverzeichnis

Wer in Deutschland als Whistleblower an die Öffentlichkeit geht, ist Repressalien durch den Arbeitgeber fast schutzlos ausgeliefert. Obwohl Hinweisgeber*innen wie Edward Snowden, Antoine Deltour oder Chelsea Manning in der deutschen Öffentlichkeit ein hohes Ansehen genießen, verfügt Deutschland bisher über kein Whistleblower-Schutzgesetz.

Das schreckt sicher viele Menschen davon ab, ihre eigene Karriere aufs Spiel zu setzen, um Missstände aufzudecken und damit der Allgemeinheit zu helfen. Eine neue EU-Richtlinie soll endlich Abhilfe schaffen, doch das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) setzt gerade hinter den Kulissen alles daran, ein allgemeines deutsches Whistleblower-Schutzgesetz zu verhindern.

Kolumne: Edit Policy

(Bild: 

Volker Conradus, CC BY 4.0

)

In der Kolumne Edit Policy kommentiert der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda Entwicklungen in der europäischen und globalen Digitalpolitik. Dabei möchte er aufzeigen, dass europäische und globale netzpolitische Entwicklungen veränderbar sind, und zum politischen Engagement anregen.

Es besteht kein Zweifel – vom Whistleblowing profitiert die gesamte Gesellschaft. Nicht nur sorgen interne Hinweisgeber*innen in Unternehmen oder Verwaltungen immer wieder dafür, dass echte gesundheitliche Gefahren von der Allgemeinheit abgewendet werden, die Aufdeckung von Steuer- und Korruptionsskandalen hat auch Milliarden an Steuergeldern in öffentliche Kassen gespült.

Für diesen Dienst an der Gesellschaft nehmen mutige Einzelpersonen immer wieder große Risiken in Kauf: Arbeitgeber reagieren oft mit Repressalien, obwohl eine frühzeitige Korrektur von Fehlverhalten sie vor massiven Imageschäden und auch Bußgeldern bewahren könnte. Die Reaktionen gegen Whistleblower in den eigenen Reihen reichen von Mobbing über versagte Beförderungen bis hin zu arbeitsrechtlichen Schritten. Beamte, die ihre Verschwiegenheitspflicht brechen, können sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Wer am Arbeitsplatz einen Missstand bemerkt und diesen aufdecken will, sieht sich in Deutschland mit einem Wirrwarr an lückenhaften Regeln konfrontiert und kann im Ernstfall kaum darauf zählen, dass das Gesetz konkreten Schutz bietet. In den wenigen Rechtsbereichen, wo überhaupt ein Whistleblower-Schutz besteht, gilt dieser in aller Regel nur für Meldungen an spezielle Beschwerdestellen, der Gang an die Presse ist nicht vorgesehen. So können sich etwa Soldat*innen an den Wehrbeauftragten des Bundestages wenden, oder Meldungen von Datenschutzverstößen an den Bundesdatenschutzbeauftragten sind möglich.

Deutschland ist indes nicht der einzige europäische Staat, der über mangelhaften Whistleblower-Schutz verfügt. In Luxemburg etwa wurde Antoine Deltour, der mit dem LuxLeaks-Skandal weitverbreitete Steuerumgehungs-Strategien großer Unternehmen aufgedeckt hatte, wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen zunächst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die erst nach jahrelangem Rechtsstreit schließlich von einem Berufungsgericht aufgehoben wurde. Es war vor allem der Deltour-Prozess, der in der europäischen Politik die lange Blockadehaltung gegen einen umfassenden Whistleblowerschutz aufgeweicht hat. Zu groß war die Diskrepanz zwischen dem hohen gesellschaftlichen Wert der LuxLeaks-Enthüllungen, die das Europaparlament sogar veranlasste, Deltour einen Preis zu verleihen, und der harten gerichtlichen Verfolgung seiner Taten.

Kurz vor den Europawahlen war es der EU endlich gelungen, eine umfassende Whistleblowerschutzrichtlinie zu verabschieden. Ziel des europäischen Gesetzgebers war dabei ganz klar, einen europaweiten Mindeststandard für den Whistleblower-Schutz zu schaffen, der alle Gesellschaftsbereiche umfasst, völlig egal, ob es um die Aufdeckung von Umweltverschmutzung, Korruption oder Sicherheitsrisiken geht. Kernpunkte der Richtlinie sind die Einrichtung von internen und externen Beschwerdestellen in Firmen und öffentlichen Institutionen, der Schutz der Identität von Whistleblowern und das Verbot von gerichtlicher Verfolgung oder Repressalien am Arbeitsplatz. Explizit sollen auch Hinweisgeber*innen geschützt werden, die mit Informationen über Missstände direkt an die Öffentlichkeit gehen, wenn es in ihrem Fall nicht sinnvoll oder Erfolg versprechend ist, sich zunächst an Beschwerdestellen zu wenden.

Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, aber weil die EU nicht für alle Politikfelder zuständig ist, ist sie für die Einführung eines allumfassenden Whistleblower-Schutzes auf den guten Willen der nationalen Regierungen angewiesen. Beispielsweise das Strafrecht oder die Gesundheitspolitik liegen weitestgehend im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Die Whistleblower-Schutzrichtlinie verfolgt deshalb den Ansatz, die nationalen Gesetzgeber so weit wie möglich zu verpflichten, ein allgemeingültiges Whistleblower-Schutzgesetz zu verabschieden, ohne dabei aber die Grenzen der europäischen Gesetzgebungskompetenz zu übertreten. Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie einen langen Anhang, in dem alle europäischen Gesetzesakte aufgezählt sind, für die die neuen Regeln gelten müssen. Auf gut zehn Seiten sind dabei schlichtweg alle Bereiche aufgezählt, in denen Whistleblowing denkbar ist und für die die EU zuständig ist.

Der Wille der EU ist klar: Whistleblower sollen geschützt werden, völlig unabhängig davon, in welchem Bereich sie Missstände aufdecken. Zwar kann die Richtlinie den Whistleblower-Schutz nur mit Bezug auf Verstöße gegen das EU-Recht verpflichtend machen, es heißt aber im Gesetzestext ausdrücklich, dass die Mitgliedstaaten diesen Whistleblower-Schutz auf andere Rechtsbereiche ausdehnen können. Eine solch explizite Aufforderung an Mitgliedstaaten, eine weitergehende Regelung in Betracht zu ziehen, ist ein durchaus ungewöhnliches, starkes Zeichen.