Verschleiert: Auch Polizei Sachsen-Anhalt sammelte Listen von Corona-Infizierten

Das Innenministerium des Landes hatte die Gesundheitsämter verpflichtet, Daten aller Personen in Quarantäne zu übermitteln, gab sich dazu aber bedeckt.

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Verschleierte Aktion: Auch Polizei Sachsen-Anhalt sammelte Listen von Corona-Infizierten

(Bild: creativeneko / Shutterstock.com)

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Vor einem Monat reihte sich Sachsen-Anhalt in den Reigen der Bundesländer ein, in denen die Polizei Daten über Personen bezog, die sich mit dem neuartigen Coronavirus ansteckten oder mit Infizierten in Kontakt standen. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) habe vom 27. bis zum 31. März eine entsprechende "Übermittlungspflicht" für alle sich in Quarantäne Befindlichen angeordnet, enthüllte die Innenexpertin der Linksfraktion im Landtag, Henriette Quade, vorige Woche auf Twitter. Nach außen drang über diesen weitreichenden Schritt trotz einschlägiger Anfragen wochenlang nichts.

"Seitdem übermitteln Gesundheitsämter nach eigenem Ermessen Daten über Personen in Quarantäne im Einzelfall an die Polizei", erklärte die Abgeordnete nach einer parlamentarischen Anfrage an die Regierung weiter. Bis zum 9. April 2020 habe dies 871 Fälle betroffen. An die Polizei seien dabei "Namen, Anschrift, Geburtsdatum- und Ort, Nationalität, Geschlecht und Beginn und Ende der behördlich angeordneten Quarantäne" gegangen. Dies habe dazu dienen sollen, Verstöße gegen die Auflagen zu ahnden.

Quade bezeichnete den Transfer sowie das Speichern und Verarbeiten sensibler Gesundheitsdaten durch die Ordnungshüter als "rechtlich problematisch". Zudem sei nicht zu erkennen, "warum die Polizei im März Listen mit allen in Quarantäne befindlichen Personen gebraucht haben soll". Unter anderem seien auch aus Halle Daten von 135 Betroffenen übermittelt worden, fügte die Volksvertreterin am Freitag ein bislang nicht berücksichtigtes weiteres Beispiel an. Die Stadtverwaltung habe zunächst angeblich nicht gezählt, wie viele Personen erfasst worden seien. Die "Rumeierei" deute darauf hin, "dass den Verantwortlichen die problematische Dimension klar ist".

Das Innenministerium Sachsen-Anhalts hatte sich lange in der Frage einer Anordnung bedeckt gehalten. Anfang April hatte das Ressort Netzpolitik.org sogar mitgeteilt, in dem Land würden keine Listen mit Coronavirus-Infizierten weitergegeben. Ein Sprecher Stahlknechts begründete diese irreführende Ansage später damit, Quarantäne sei "für einen größeren Personenkreis angeordnet" worden "als für tatsächlich Infizierte, nach welchen Sie ausdrücklich fragten".

"Dass die Polizei im Einzelfall Daten erhält, ist zulässig, etwa wenn ein Infizierter unter Quarantäne nicht zu Hause angetroffen wird. Aber eine pauschale Übermittlung ist völlig unverhältnismäßig", betonte Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose gegenüber der taz. Er gab zu bedenken, dass zeitweise in dem Land ein ganzer Landkreis unter Quarantäne gestanden habe und fragt: "Und diese Daten hätten alle übermittelt werden sollen?" Der Kontrolleur erklärte den Erlass, über den er vorab nicht informiert worden war, nach Angaben von netzpolitik.org am 31. März für rechtswidrig.

Trotz eines ähnliches Befunds der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel hält das dortige Innenministerium an einer Listenweitergabe fest. In Mecklenburg-Vorpommern kann die Polizei dagegen laut taz nur noch im Bedarfsfall in den Gesundheitsämtern nachfragen, ob sich am Einsatzort SARS-CoV-2-Infizierte befinden. Die Daten dürften fortan auch nur verschlüsselt an einen begrenzten Kreis von Einsatzkräften gehen. Eine ähnliche Vorgabe soll in Baden-Württemberg diese Woche greifen. (olb)