Bundestags-Hack: Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Ein 29-Jähriger Russe wird verdächtigt, vor fünf Jahren in das IT-System des Bundestags eingedrungen zu sein.

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Bundestags-Hack: Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Besucher der Reichstagskuppel linsen in den Plenarsaal des Bundestags.

(Bild: bundestag.de)

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Fünf Jahre nach dem Cyberangriff auf den Deutschen Bundestag gibt es den ersten Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen. Dabei soll es sich um einen 29-jährigen Russen handeln, der für den russischen Militärgeheimdienst GRU arbeitet, berichten WDR, NDR und SZ. Gegen ihn habe der Generalbundesanwalt in dieser Woche beim Bundesgerichtshof einen internationalen Haftbefehl erwirkt.

Mitte Mai 2015 war bekannt geworden, dass Bundestagscomputer Ziel einer Cyberattacke geworden waren. Unbekannte hatten einen Trojaner ins "Parlakom" genannte Netzwerk des Bundestags geschleust und Daten wie zum Beispiel E-Mails von Abgeordneten abgezweigt; die Bundestags-IT wurde danach ausgetauscht. Hinter den Cyberattacken vermutete die Bundesregierung die Kampagne APT28, hinter der der russische Militärgeheimdienst GRU stehe.

Den nun verdächtigten Russen sucht die US-Bundespolizei FBI seit zwei Jahren. Sie verdächtigt ihn, auch an den Hackerangriffen auf die Demokratische Partei vor den Präsidentschaftswahlen 2016 und auf die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA beteiligt gewesen zu sein. US-Sonderermittler Robert Mueller hatte in diesen Fällen bereits 2018 Anklage gegen den Russen erhoben.

Dem BKA sei es gelungen, den 29-Jährigen als einen der mutmaßlich beteiligten Hacker zu identifizieren, es habe auch seine Einheit bestimmen können, in der er beim GRU arbeiten soll, heißt es in dem Bericht von NDR, WDR und SZ. Der Verdächtige soll mindestens am 7. Mai 2015 um 13.31 Uhr eine eigens entwickelte Schadsoftware namens "VSC.exe" eingesetzt und gesteuert haben. Sie sei dafür genutzt worden, Passwörter abzugreifen und so noch tiefer in das IT-System des Bundestags vorzudringen. (anw)