Covid-19: Slowakei ersetzt Staatsquarantäne durch Handy-App

Einreisende in die Slowakei können die Quarantäne daheim verbringen, wenn sie eine Tracing-App nutzen. Die Opposition kritisiert das als "Totalüberwachung".

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Covid-19: Slowakei ersetzt Staatsquarantäne durch Handy-App

(Bild: Shutterstock/Peshkova)

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Von
  • dpa

Wer aus dem Ausland in die Slowakei einreist, muss nicht mehr zwingend in eines der umstrittenen staatlichen Quarantäne-Zentren. Das Parlament in Bratislava stimmte am Freitag der von der Regierung am Vortag beschlossenen Einführung einer Handy-App zur freiwilligen Überwachung zu.

Wenn sich Rückkehrer aus dem Ausland die App auf ihr Smartphone installieren lassen, dürfen sie die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne auch zuhause verbringen. Sobald sie aber ihre Wohnung verlassen, wird ein Alarmsignal an die Behörden gesendet. Die unter dem Namen "intelligente Quarantäne" eingeführte Alternative solle schon ab kommender Woche eingesetzt werden und die überfüllten Quarantäne-Zentren entlasten, erklärte der konservative Gesundheitsminister Marek Krajci nach der Parlamentsabstimmung.

Erst am Mittwoch hatte das slowakische Verfassungsgericht in Kosice ein Gesetz vorläufig aufgehoben, das eine zusätzlich zur freiwilligen App geplante vollständige Handy-Überwachung aller Bürger ohne deren Zustimmung erlaubte. Die sozialdemokratische Opposition hatte gegen diese Totalüberwachung protestiert, die sie als "beispiellos in Europa" bezeichnete.

Die Slowakei weist eine der niedrigsten Infektionsraten mit dem neuartigen Coronavirus in Europa auf. Bis Freitag verzeichnete das 5,4 Millionen Einwohner zählende Land nur 1480 bestätigte Infektionsfälle und lediglich 27 Corona-Tote. Während die Regierung diese im Vergleich zu allen Nachbarländern außerordentlich günstigen Zahlen als Erfolg ihrer radikalen Schutzmaßnahmen rühmt, macht sich in Teilen der Bevölkerung Unmut breit.

Ombudsfrau Maria Patakyova und verschiedene Bürgerinitiativen kritisierten vor allem die staatlichen Quarantäne-Zentren, in die Heimkehrer bisher nach dem Grenzübertritt gebracht wurden. Die an Gefangenenlager erinnernde Unterbringung widerspreche der in der Verfassung und in internationalen Konventionen garantierten Menschenwürde, klagten sie.

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(tiw)