"Albtraum-Szenario": ACLU verklagt Clearview wegen illegaler Gesichtserkennung

Clearview schaffe die Privatsphäre ab, moniert die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU und erhebt im Namen von Minderheiten gerichtlichen Einspruch in Illinois.

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"Albtraum-Szenario": ACLU verklagt Clearview wegen illegaler Gesichtserkennung

(Bild: MONOPOLY919/Shutterstock.com)

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Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat vor einem US-Bundesgericht im Bezirk Cook County in Illinois Klage gegen Clearview AI erhoben. Indem das US-Startup "ohne unser Wissen und unsere Einwilligung" eine Datenbank mit mehreren Milliarden Gesichtsbildern angehäuft habe, sei ein lange befürchtetes "Albtraum-Szenario" wahr geworden, begründet die Bürgerrechtsorganisation ihre Initiative. Die auf biometrische Gesichtserkennung spezialisierte Firma habe "die ethischen Grenzen überschritten", denen sich viele andere Unternehmen bewusst nicht mal genähert hätten.

Die Klage hat die ACLU am Donnerstag im Namen von Organisationen eingereicht, die Überlebende von sexueller und häuslicher Gewalt, nicht-registrierte Einwanderer, Schwarze und andere besonders gefährdete Gemeinschaften vertreten. Automatisierte Gesichtserkennung mache es generell "gefährlich einfach", Menschen etwa bei Demonstrationen, Beratungen oder religiösen Zusammenkünften zu identifizieren und zu verfolgen.

Für die Klageführer sei ein solches Überwachungssystem aber sogar lebensbedrohlich, schreiben die Bürgerrechtler. Es erlaube es etwa Ex-Partnern, Serienbelästigern, auf Missbrauch ausgerichteten Firmen und der Abschiebepolizei ICE, schwache Mitglieder der Gesellschaft gezielt zu verfolgen.

Ohne Widerspruch "wird Clearview unsere Rechte auf Anonymität und Privatheit zerstören", unterstreicht die ACLU. Man könne zwar seinen Namen und seine Anschrift ändern, um sich vor bedrohlichen Individuen zu schützen, aber nicht sein Gesicht. Die New Yorker Firma verkaufe dabei sogar noch den Zugang zu einer App, die es Kunden sowie Testnutzern erlaube, ein Foto einer unbekannten Person hochzuladen und unverzüglich ein Set an dazu passenden Aufnahmen mit Namen zu erhalten.

Das Verfahren läuft in Illinois, weil es dort mit dem Biometric Information Privacy Act (BIPA) ein spezielles Gesetz zum Schutz biometrischer Körpermerkmale gibt. Es besagt, dass die automatische Gesichtserkennung – und damit das Speichern und Sammeln einschlägiger Daten – nur nach einer expliziten Einwilligung des Nutzers eingesetzt werden darf. Facebook blätterte im Januar bereits 550 Millionen US-Dollar hin, um einen laufenden Rechtsstreit wegen Verstößen gegen das Normenwerk beizulegen.

Der BIPA erlaubt es Bürgern von Illinois, Unternehmen für jeden Verstoß auf bis zu 5000 US-Dollar zu verklagen. Ein ACLU-Anwalt erklärte aber gegenüber dem Online-Magazin "Buzzfeed", dass es den Klägern nicht um Geld gehe: "Wir wollen, dass Clearview die illegal erfassten Gesichtsabdrücke löscht und künftig auch keine mehr erfasst."

Ein Anwalt von Clearview verglich die Funktionsweise des Systems dagegen mit "einer Suchmaschine, die nur öffentlich zugängliche Bilder im Internet verwendet". Es sei absurd, dass die ACLU Nutzer in der freien Wahl solcher Online-Helfer einschränken wolle, "um auf öffentliche Informationen im Internet zuzugreifen". Dies sei nicht verfassungskonform.

Die ACLU ist sich dagegen sicher, dass die Firma mit ihren Praktiken gegen den BIPA verstößt. Clearview stehe es genauso wie jedem anderen Bürger mit einem Internetanschluss zu, "Online-Fotos zu betrachten". Das Start-up dürfe aber nicht einzigartige biometrische Merkmale ohne Zustimmung der Betroffenen aus diesen für Identifizierungszwecke auslesen. Dabei gehe es keineswegs um einen von der Verfassung geschützten Anspruch des Unternehmens. Die Organisation tritt auch dafür ein, den Einsatz der Technik durch die Polizei generell zu untersagen.

In den USA sind bereits Dutzende Klagen gegen Clearview etwa in New York, California, Virginia und Vermont anhängig. In Illinois berät ein anderes Bundesgericht zudem über einen Antrag für eine einstweilige Verfügung gegen die Firma sowie die Zulassung einer Massenklage. In Hamburg hat der Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar aufgrund einer Beschwerde ein Prüfverfahren eingeleitet. Medienrechtler halten auch Klagen deutscher Nutzer aufgrund von Urheberrechtsverstößen gegen das Unternehmen für möglich.

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