NGO klagt wegen Trump-Verfügung gegen Faktencheck

Das Center for Democracy & Technology klagt gegen den Erlass von US-Präsident Trump. Er könne nicht nach "Lust und Laune" die Meinungsfreiheit unterdrücken.

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Donald Trump an Schreibtisch

(Bild: gemeinfrei)

Lesezeit: 2 Min.

Die US-amerikanische Nicht-Regierungsorganisation Center for Democracy & Technology (CDT) hat gegen die Verfügung “Executive Order on Preventing Online Censorship”, mit der US-Präsident Donald Trump den Handlungsspielraum von Twitter und anderen Plattformen einschränken will, eine Klage vor dem Bezirksgericht Columbia eingereicht. Die Order verstoße gegen den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der Redefreiheit garantiere, argumentierte die CDT am Dienstag.

"Die Verfügung soll Social-Media-Dienste davon abhalten, Fehlinformationen, die Unterdrückung von Wählern und das Schüren von Gewalt auf ihren Plattformen zu bekämpfen", sagte Alexandra Givens, Präsidentin und CEO von CDT. Givens sieht den Zugang zu verlässlichen Informationen als unerlässlich für die Demokratie an. Sie wirft Trump vor, mit der "Androhung von Vergeltungsmaßnahmen" und künftiger Regulierung, Informationsvermittler einzuschüchtern, die Faktenchecks vornehmen. Damit würde Trump in einem Wahljahr in Kauf nehmen, dass die Gefahr der Unterdrückung und Desinformation zunehme. "Die Regierung kann und sollte Online-Vermittler nicht dazu zwingen, die Rede nach den Launen des Präsidenten zu moderieren." Deshalb habe die CDT Klage eingereicht, um das im ersten Artikel der US-Verfassung garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen und die Integrität der US-Präsidentschaftswahl 2020 nicht zu gefährden, sagt Givens.

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Trump unterzeichnete den Erlass, nachdem Twitter einen Tweet des US-Präsidenten einem Faktencheck unterzogen hatte. Trump hatte behauptet, Briefwahl erhöhe das Risiko von Wahlfälschungen, was in dem Faktencheck als falsch bezeichnet wurde.

Der US-Präsident will nun die Umsetzung einer als "Section 230" bekannten Klausel neu ordnen. Gemäß dieser Regelung aus einem Gesetz von 1996 werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht. Zugleich gibt sie den Plattformen weitreichende Freiheit, gegen bestimmte Inhalte oder Nutzer vorzugehen. Mit seiner Verfügung beauftragte Trump die Telekom-Aufsicht FCC und die Verbraucherschutzbehörde FTC, Regeln für die Umsetzung von "Section 230" auszuarbeiten.

Der Erlass nimmt damit den umfassenden rechtlichen Schutz der Online-Dienste ins Visier – einen Grundpfeiler, der Facebook, Twitter und YouTube in ihrer heutigen Form erst möglich gemacht hat.

(mit Material der dpa) / (olb)