Datensammelei trotz Inkognito-Modus: Google soll Privatsphäre verletzen

Obwohl Google-Nutzer "inkognito" surfen, werden ihre Daten gespeichert, monieren Kläger in den USA.

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Datensammelei trotz Inkognitomodus: Google soll Privatsphäre verletzen

Das bekommen Chrome-Nutzer zu sehen, wenn sie einen Ikognito-Tab öffnen.

(Bild: Google)

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Google sieht sich von einigen seiner Nutzer dem Vorwurf ausgesetzt, ihre privaten Daten zu verwenden, obwohl sie die Dienste des Unternehmens im Ikognito-Modus nutzen. Google sei damit illegal in die Privatsphäre von Millionen von Nutzern eingedrungen, heißt es in einem Antrag auf Zulassung zur Sammelklage vor dem US-Bundesbezirksgericht im kalifornischen San Jose (Az. 5:2020-cv-03664).

In seinem Web-Browser Chrome hatte Google den Ikognito-Modus 2008 eingeführt, andere Dienste des Unternehmens wie Youtube oder Google Maps bekamen ihn später. Damit sollen die Nutzer "privat surfen" können. Das bedeutet, dass der Browserverlauf, Cookies und Websitedaten oder in Formulare eingetragene Informationen nicht von Chrome gespeichert werden. "Für die von Ihnen besuchten Websites, Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Bildungseinrichtung und Ihren Internetanbieter sind Ihre Aktivitäten auch weiterhin sichtbar", heißt es weiter in einer Erläuterung von Google.

Die klagenden Nutzer stören sich nun daran, dass zwar die Daten auf dem betreffenden Gerät nicht gespeichert würden, wohl aber von Google oder anderen Unternehmen. Dabei geht es um Google Analytics, Google Ad Manager und andere Anwendungen und Website-Plug-Ins, einschließlich Smartphone-Apps, auch wenn Nutzer nicht auf von Google unterstützte Anzeigen klicken.

Google hat angekündigt, sich gegen die Klage zu wehren. Jedes Mal, wenn beispielsweise ein Chrome-Nutzer ein "Inkognito-Tab" öffne, werde deutlich angegeben, dass Websites möglicherweise Informationen über die Nutzungsaktivitäten sammeln, heißt es in einer von Reuters zitierten Google-Stellungnahme.

Die Kläger gehen davon aus, dass Millionen von Google-Nutzern von der möglichen Verletzung der Privatsphäre betroffen sind. Sie setzen je Nutzer eine Schadenersatzforderung von 5000 US-Dollar an, die sich letztlich auf 5 Milliarden US-Dollar summieren könnte. Das Verfahren heißt Brown et al v. Google et al und ist am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter dem Az. 5:20-cv-03664 anhängig.

(anw)