Schweizer Parlament billigt gesetzliche Grundlagen für Corona-Tracing-App

Beide Häuser des Schweizer Parlaments geben grünes Licht für die Swiss-Covid-App, die ab Ende Juni bereitstehen soll.

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Schweizer Parlament billigt gesetzliche Grundlagen für Corona-Tracing-App

(Bild: Bundesamt für Gesundheit)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Der allgemeine, freiwillige Einsatz der "Swiss-Covid-App" genannten Anwendung für iOS und Android hat das Einverständnis des Schweizer Parlaments. Nach dem Ständerat hat am Montagabend auch der Nationalrat für die Einführung der Contact-Tracing-App gestimmt. Mit der App sollen Infektionsketten, durch die SARS-CoV-2 weiterverbreitet werden, nachverfolgt und unterbrochen werden können.

Erstmalig wird dabei die neue "Exposure Notification API" von Apple und Google in einer App eingesetzt. Gemessen wird die Nähe ("Proximity") zu anderen Smartphones mit der installierten Swiss-Covid-App via Distanzschätzungen von Bluetooth LE. Wer sich einen gewissen Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten hat, bekommt eine Warnung auf das Handy.

Nach dem Beschluss des Parlaments darf nur Technik verwendet werden, bei der keine personenbezogenen Daten zentral gespeichert werden. Außerdem soll der Einsatz der App freiwillig und der Datenschutz und die Überprüfbarkeit des Quellcodes gewährleistet sein. Die Schweizer Regierung, der Bundesrat darf die App nicht nur einstellen, wenn sie nicht mehr erforderlich ist, sondern auch, wenn sie sich als ungenügend wirksam erweist.

Ein Test auf SARS-Cov-2 soll kostenlos sein, wenn eine Warnung durch die App erfolgt. Bislang berechneten Krankenhäuser wie etwa die beiden Zürcher Stadtspitäler durchschnittlich 300 bis 350 Franken (280 bis 325 Euro). Für die reine Laboranalyse ist der Preis vom BAG landesweit vorgegeben, er beträgt seit Ende April 95 Franken. Hinzu kämen Kosten unter anderem für Untersuchung, Blutentnahme und Material.

Der Bund erwartet von Personen, die nach einer Warnmeldung der App positiv getestet werden, dass sie freiwillig in eine Quarantäne gehen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigungen bei Erwerbsausfall wollte das Parlament aber nicht beschließen. Derzeit gilt noch das Notrecht zu Covid-19. Dieses ermöglicht bis September 2020 den Zugang zu Verdienstausfallentschädigung im Falle einer Quarantäne. Nun will der Bundesrat prüfen, wie er den Anspruch auf eine Entschädigung gesetzlich verankern kann.

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Damit die Proximity-Tracing-App voraussichtlich Ende Juni angeboten werden kann, muss die Änderung des Epidemiengesetzes noch eine Schlussabstimmung überstehen. Dieses Schweizer parlamentarische Prozedere dürfte das geänderte Gesetz aufgrund der vorherigen schnellen und positiven Ratsentscheide problemlos absolvieren.

(anw)