Innenministerium: Staatstrojaner für alle Geheimdienste

Neben dem Verfassungsschutz sollen auch BND und MAD WhatsApp & Co. abhören dürfen und temporäre Kompetenzen zur Terrorismusbekämpfung dauerhaft gelten.

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Innenministerium: Staatstrojaner für alle Geheimdienste

Griechische Soldaten versteckten sich in dem Mythos vom Trojanischen Krieg in einem Holzpferd.

(Bild: Giovanni Domenico Tiepolo, The Procession of the Trojan Horse in Troy, um 1760 (National Galery, London), gemeinfrei)

Lesezeit: 2 Min.

Der Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für ein Gesetz "zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts" geht weiter als die zuvor publik gemachte Absprache mit dem Koalitionspartner SPD. So soll etwa nicht nur das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Staatstrojanern Chats via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls abhören dürfen. Die Lizenz gilt dem Plan nach vielmehr für alle Geheimdienste von Bund und Ländern.

Das will das Innenressort laut dem nun von Netzpolitik.org veröffentlichten Papier im G10-Gesetz verankern, mit dem das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt wird. Dieses bezieht sich nicht nur auf das BfV, sondern auch auf den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz.

Die vorgesehene Erlaubnis gilt für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ); eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen hatte die SPD verhindert. Zulässig wird es damit, den "laufenden" Nachrichtenaustausch direkt auf dem Endgerät mitzuschneiden, bevor er ver- oder nachdem er entschlüsselt wird.

Der Einsatz des Staatstrojaners, für den Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssen, soll auch "ruhende" Kommunikation wie nicht näher definierte Inhalte und weitere "Umstände" umfassen. Trotzdem bleibe die Maßnahme "aber punktuell begrenzt auf Kommunikationssachverhalte, die aufgrund der Anordnung auch im Datenfluss überwachbar waren". Von einem Recht für Agenten, für "Vorbereitungshandlungen" heimlich die Wohnung einer Zielperson betreten zu dürfen, ist im Gegensatz zum erstem Anlauf des Innenministeriums keine Rede mehr.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunächst auf Zeit eingeführte Anti-Terror-Befugnisse sollen fortan permanent gelten: Die bisher befristeten Regeln des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die auch für den BND und MAD gelten, "werden entfristet", heißt es in dem Dokument.

Dabei handelt es sich vor allem um Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien "zur Netzwerkaufklärung", Regeln zum IMSI-Catcher-Einsatz "zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge". Der "praktische Bedarf" für diese rege genutzten Kompetenzen und "ihr angemessener Einsatz" sei wiederholt bestätigt worden.

Auch sollen MAD und Verfassungsschutzbehörden gemeinsam Daten halten können, damit der Informationsaustausch verbessert wird. Damit werde zugleich "die übergreifende Analysefähigkeit" verbessert. Im Prinzip entstünde so ein erweiterter Datenbankverbund. Andererseits soll die für die Geheimdienstkontrolle mit zuständige G10-Kommission personell von acht auf zehn Mitglieder aufgestockt werden. Vertreter aus Internetwirtschaft, Zivilgesellschaft und Opposition kritisieren das Vorhaben scharf und drohen mit Verfassungsbeschwerden.

(anw)