Überblick: Bußgeldverfahren im Datenschutz

Unternehmen, die den Datenschutz zu lasch handhaben, müssen mit saftigen Geldstrafen rechnen. Das Verfahren dazu folgt klaren Regeln.

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Bußgeldverfahren im Datenschutz: ein Überblick
Lesezeit: 10 Min.
Von
  • Philipp Müller-Peltzer
  • Ilan Leonard Selz
Inhaltsverzeichnis

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hört man regelmäßig von hohen Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen. Eine Strafzahlung wird jedoch erst am Ende eines förmlichen Verfahrens verhängt, und gegen den Bescheid können die Adressaten Rechtsmittel einlegen.

In Deutschland machte die "Deutsche Wohnen" Ende 2019 mit dem hierzulande bisher höchsten verhängten Bußgeld in Höhe von 14,5 Mio. Euro Schlagzeilen. Die zuständige Datenschutzbehörde sah sich dazu angehalten, da die Wohnungsgesellschaft personenbezogene Daten weder ordnungsgemäß gespeichert noch gelöscht habe. Kontroverse Diskussionen löste auch das im Dezember 2019 gegen 1&1 verhängte Bußgeld in Höhe von 9,5 Mio. Euro aus, weil man gegenüber dem Kundendienst lediglich einen Namen und ein passendes Geburtsdatum angeben musste, um sich zu authentifizieren und kundenbezogene Daten zu erhalten. Und Delivery Hero sollte ebenfalls 2019 rund 200000 Euro wegen Verstößen gegen die Betroffenenrechte zahlen. Im Gegensatz zu den Bußgeldbescheiden gegen 1&1 und Deutsche Wohnen ist dieser schon rechtskräftig.

Das Risiko, sich eine Strafe einzuhandeln, besteht auch bei Unternehmenskäufen: Derzeit läuft ein entsprechendes Verfahren in England. Die zuständige Behörde kündigte gegen die Hotelkette Marriott ein Bußgeld in Höhe von 110 Mio. Euro an, nachdem deren Systeme gehackt worden und millionenfach Kundendaten abgeflossen waren. Der Datenschutzverstoß resultierte aus der unzureichenden IT-Sicherheit der Systeme einer anderen Hotelkette, die Marriott zuvor übernommen hatte. Die Sicherheitslücken hätte man nach Auffassung der Aufsichtsbehörden in der Due-Diligence-Prüfung vor dem Kauf identifizieren müssen.