E-Tretroller: Experten fordern strengere Vorschriften

Weil die Zahl der Unfälle mit vermieteten E-Tretrollern zu hoch sei, fordern DVR und Dekra zusätzliche Regeln.

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E-Tretroller: Experten fordern strengere Vorschriften

(Bild: Peeradontax/Shutterstock.com)

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  • dpa

Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) und der Prüfgesellschaft Dekra fordern zusätzliche Regeln für E-Tretroller. Dazu gehören die verpflichtende Ausstattung mit Blinkern, automatische Tempodrosselungen für Leihroller und ein höheres generelles Mindestalter für die Nutzung – 15 statt bisher 14 Jahre. Das soll der Sicherheit dienen. Allein in Berlin ereigneten sich seit der Zulassung am 15. Juni 2019 bis 31. März 2020 über 350 Unfälle, so der DVR. Dabei wurde ein Mensch getötet, 38 schwer verletzt.

E-Tretroller dürfen seit einem Jahr im Straßenverkehr unterwegs sein. Dafür legt eine seit 15. Juni 2019 geltende Verordnung technische Voraussetzungen und Verhaltensregeln fest. Die Fahrzeuge dürfen zwischen 6 und 20 km/h schnell sein. Gefahren werden muss auf Radwegen – gibt es keine, auf der Fahrbahn.

DVR und Dekra empfehlen außerdem automatisierte Tempobegrenzungen, etwa für Einsteiger, die das Fahrverhalten noch nicht kennen. Um die Sturzgefahr zu minimieren, sollten Leihanbieter die Geschwindigkeit von E-Scootern bis zur dritten Fahrt auf 10 bis 15 km/h drosseln. Dies gelte ebenfalls wetterabhängig, zum Beispiel wenn Fahrbahnen bei starkem Regen glatt sind. Zu empfehlen seien automatische Tempo-Drosselungen auch spätabends, an Wochenenden und rund um größere Veranstaltungen. Denn zuletzt seien auffällig viele Alkoholdelikte bei Nutzern von E-Scootern festgestellt worden.

E-Stehroller im öffentlichen Verkehr (76 Bilder)

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(Bild: Lime)
  • Verpflichtende Ausstattung mit Blinkern
  • Erhöhte Sichtbarkeit durch reflektierende Folien
  • Wegenutzung an den Radverkehr angleichen
  • Parkzonen für das Entleihen und Abstellen
  • Anpassung des Mindestalters zur Nutzung von E-Scootern auf 15 Jahre und Einführung einer Prüfbescheinigung
  • Perspektivwechsel stärker in der Fahrausbildung verankern
  • Anpassung der Bußgelder beim Befahren von Fußwegen
  • Regelmäßiges und geordnetes Aufstellen und Einsammeln von E-Scootern
  • Automatisierte Geschwindigkeitsbegrenzungen für Einsteigerinnen und Einsteiger, bei bestimmten Wetterlagen, in den späten Abendstunden, an Wochenenden sowie anlässlich größerer Events Miettarife nach Entfernung statt nach Zeit berechnen
  • Eindeutige Ansprechperson für Behörden und die Polizei

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Dieser Katalog an Forderungen deckt sich mit dem, was der TÜV-Verband Mitte Juni schon dringend empfohlen hatte.

(mfz)