DSGVO-Evaluation: Die Panik hat sich gelegt, die Welt dreht sich noch

Die EU-Kommission bewertet die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO überwiegend positiv. Die Rechte müssten aber besser durchgesetzt werden.

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DSGVO-Evaluation: Die Panik hat sich gelegt, die Welt dreht sich noch
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Einen Monat nach dem zweiten Jahrestag des Wirksamwerdens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die EU-Kommission einen ersten umfassenden Evaluierungsbericht vorgelegt. Darin stellt sie ihr ein insgesamt gutes Zeugnis aus. Věra Jourová, als Vizepräsidentin der Brüsseler Regierungsinstitution für Werte und Transparenz zuständig, sprach von einer "Erfolgsgeschichte": Die Panik vorab habe sich gelegt, die Welt sei nicht untergegangen.

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Die DSGVO überlasse nicht alles dem Markt wie in den USA, aber führe auch nicht zu massiver staatlicher Datenüberwachung wie in China, sagte Jourová. Die Verordnung diene als Inspiration, zum Beispiel um eine auf den Menschen zentrierte Künstliche Intelligenz (KI) zu entwickeln. Sie gebe der Politik zudem die Chance innezuhalten, bevor umstrittene Techniken wie die zur biometrischen Gesichtserkennung vollständig entwickelt oder implementiert würden.

Die DSGVO habe auch während der Corona-Krise als Kompass gedient, um einen datenschutzfreundlichen Rahmen etwa für Apps zum Nachverfolgen von Infektionsfällen zu entwickeln. Knapp 70 Prozent der Europäer hätten bereits davon gehört und seien dabei, ihre Rechte etwa auf Auskunft oder Korrektur wahrzunehmen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) der Aufsichtsbehörden müsse aber seine Arbeit noch verstärken, die Verordnung einheitlich durchzusetzen.

Schwerpunkt: Ein Jahr DSGVO – eine Bilanz

(Bild: 

mixmagic / shutterstock.com

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Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft - und löste trotz zwei Jahren Zeit für Vorbereitungen große Unsicherheit bei Anbietern und Nutzern aus. Nach einem Jahr zeigt die Bilanz, welche Auswirkungen die DSGVO hatte und was sich eigentlich Entscheidendes geändert hat.

Die Kommission bekräftigt in dem Evaluationsbericht, dass die Datenschutzbehörden aller EU-Staaten über angemessene Mittel verfügen müssten, um die vielen Beschwerden bearbeiten zu können. Da die größten Tech-Riesen in Irland und Luxemburg säßen, seien die Datenschutzbehörden dieser Länder in vielen wichtigen grenzüberschreitenden Fällen federführend und benötigten möglicherweise "größere Ressourcen, als ihre Einwohnerzahl sonst vermuten ließe".

Noch seien die Durchsetzungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene ungleich verteilt. Die Gemeinschaft befinde sich aber auf einem guten Weg: Durchschnittlich seien die Belegschaften bei den Aufsichtsinstanzen zwischen 2016 und 2019 um 42 Prozent, die Budgets um 49 Prozent gestiegen.

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Die DSGVO gibt den Aufsichtsbehörden die Befugnis, bei Verstößen Geldstrafen von bis zu vier Prozent der weltweiten Einnahmen oder 20 Millionen Euro durchzusetzen. Die bisher höchste Strafe muss Google mit 50 Millionen Euro in Frankreich zahlen. EU-Justizkommissar Didier Reynders meinte, dass die DSGVO bisher nicht zu Wettbewerbsverzerrungen geführt habe. Gefragt seien aber noch neue Instrumente etwa gegen die Tendenz, bei Cookies immer nur auf "Ja" zu drücken, um Webdienste nutzen zu können.

(anw)