Schiedsgericht zu teuer: Uber muss sich kanadischen Gerichten stellen

Kanadas Supreme Court hat eine Schiedsgerichtsklausel in Uber-Verträgen für unwirksam erklärt. Das Schiedsgericht anzurufen hätte ein Jahresgehalt gekostet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 85 Kommentare lesen
Skyline mit CN-Towert

Toronto (Archivbild). Hier stellt der klagende UberEats-Chauffeur Restaurantmahlzeiten zu.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Der kanadische Uber-Chauffeur David Heller, der sich von Uber übervorteilt erachtet, hat einen mühsamen Etappensieg errungen. Er musste bis zum Höchstgericht des zweitgrößten Landes der Welt prozessieren, um überhaupt das Recht auf Klageführung zu erstreiten. Denn Uber hatte sich auf eine Schiedsgerichtsklausel berufen. Diese ist allerdings ungültig, weil das Schiedsgericht sauteuer wäre.

Nun steht dem Vermittlungsdienst eine Sammelklage ins Haus. Heller möchte für sich und andere Uber-Chauffeure Angestelltenstatus erstreiten. Der Mann stellt in Toronto Mahlzeiten zu. Der Dienst UberEats vermittelt ihm entsprechende Aufträge, wofür Heller einen Standardvertrag mit Uber akzeptiert hat.

Darin enthalten ist eine Klausel, die Klagen vor ordentlichen Gerichten ausschließt und auf ein Schiedsgericht in den Niederlanden verweist. Auf diese Schiedsgerichtsklausel berief sich Uber, als Heller 2017 bei einem Gericht in Ontario eine Sammelklage gegen Uber einbrachte.

Doch die Klausel ist in Kanada ungültig, wie der Supreme Court diese Woche entschieden hat (Uber Technologies vs. Heller, 2020 SCC 16). Die Richtermehrheit untersuchte dafür zwei Faktoren: Erstens, welche Verhandlungsmacht der Betroffene bei Vertragsabschluss hatte (nämlich keine), und zweitens die Auswirkungen der Klausel: Sie wurde als gröblich benachteiligend eingestuft. Denn das Schiedsgericht verlangt gleich zu Beginn 14.500 US-Dollar (zirka 13.000 Euro).

Dazu kämen noch Anwaltskosten, Reisekosten, Verdienstentgang, u.a.m. – in Summe fast das Jahreseinkommen des Uber-Chauffeurs. Das sei unzumutbar, weshalb die Klausel unwirksam ist, und Heller seine Klage in Ontario einbringen darf. Diese Entscheidung unterstützen sieben der neun Höchstrichter.

Ein achter Richter stimmt im Ergebnis zu, hält Schiedsgerichtsklauseln aber grundsätzlich für unwirksam, weil sie gegen das öffentliche Interesse an Rechtsprechung verstießen. Nur eine Richterin pocht auf die Vertragsfreiheit. Ihre Lösung wäre, Uber dazu zu verpflichten, die Schiedsgerichtsgebühr vorzustrecken.

(ds)