Gesetzentwurf: Grundsicherung soll Mobilfunkkosten berücksichtigen

Fast alle Regelsätze für die Grundsicherung sollen im kommenden Jahr steigen. Erstmals sollen Mobilfunkkosten einbezogen werden, berichten Medien.

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Gesetzentwurf: Grundsicherung soll Mobilfunkkosten berücksichtigen

(Bild: carballo/Shutterstock.com)

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Erstmals sollen nun auch Handykosten bei der Berechnung der Regelsätze des Arbeitslosengelds II ("Hartz IV") berücksichtigt werden. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, in dem es um die geplanten Regelsätze ab kommendem Jahr geht. Für alleinstehende Erwachsene soll der demnach um 7 auf monatlich 439 Euro steigen, für Kinder von 14 bis 17 Jahren um 39 auf 367 Euro.

Der Gesetzentwurf dient demnach noch der Koordinierung mit dem Kanzleramt und im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens sei wegen aktualisierter Daten noch eine Erhöhung zu erwarten.

"Die Nutzung von Mobilfunk, also der Verwendung von Handys, ist heute Bestandteil des Alltags und damit gesellschaftliche Realität", zitiert das RND aus dem Gesetzentwurf die Begründung für die Einbeziehung der Mobilfunkkosten. Anfang 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Gesetzgeber bei der Bestimmung des Existenzminimums die soziale Wirklichkeit zu erfassen habe und dabei die Realitäten einer technisierten Informationsgesellschaft anerkennen müsse.

(mho)