EU-Gericht senkt Kartellstrafe für Infineon

Infineon war 2014 eines von vier Unternehmen, die wegen Absprachen von der EU-Kommission bestraft wurden. Nun senkte das EU-Gericht die Geldbuße.

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EU-Gericht senkt Kartellstrafe für Infineon

(Bild: Infineon)

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Von
  • dpa

Das EU-Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Kartellbuße gegen den deutschen Chiphersteller Infineon weitgehend bestätigt – und um fast 6 Millionen Euro reduziert. Somit muss das Unternehmen noch knapp 76,9 Millionen Euro Strafe zahlen, wie die Luxemburger Richter am Mittwoch entschieden (Rechtssache T-758/14).

Infineon kann gegen den Beschluss des EU-Gerichts vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Dieser hatte sich bereits 2018 mit dem Fall beschäftigt und entschieden, dass das untergeordnete EU-Gericht, das die Kartellbußen zuvor bereits bestätigt hatte, die Strafe gegen Infineon erneut prüfen müsse.

Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission von 2014, wonach vier Chiphersteller wegen illegaler Absprachen eine Strafe von 138 Millionen Euro zahlen mussten. Davon waren neben Infineon auch Samsung, die japanische Firma Renesas sowie Philips betroffen. Die Unternehmen hatten demnach sensible Informationen ausgetauscht, unter anderem zu Preisen und Vertragsverhandlungen. Dabei ging es um Smartcard-Chips, die in Bankkarten oder Handys eingesetzt wurden.

Mit rund 82,8 Millionen Euro musste Infineon den größten Anteil zahlen. Nachdem das EU-Gericht die Strafe 2016 bestätigt hatte, argumentierte das Unternehmen, das Gericht habe nur einige der von der EU-Kommission festgestellten rechtswidrigen Kontakte überprüft. Auch Philips legte Beschwerde ein – diese wurde vom EuGH jedoch abgewiesen.

Nun kam das EU-Gericht im Fall Infineons zu dem Schluss, dass die EU-Kommission einen der vermeintlich wettbewerbswidrigen Kontakte nicht beweisen konnte. Deshalb müsse die Geldbuße reduziert werden.

(anw)