Facebook und Google unter Beschuss von Wettbewerbshütern

Ein Jahrzehnt lang haben weltweit Kartellbehörden dem Wachstum von Facebook und Google staunend zugesehen. Nun schreiten sie zur Tat.

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Facebook

Das Logo von Facebook auf der Videospielmesse Gamescom.

(Bild: dpa, Christophe Gateau/dpa)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Die Botschaft aus Karlsruhe klang ungewohnt schroff: „Es bestehen weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke noch daran, dass Facebook diese marktbeherrschende Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutzt“. So teilte es der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Juni in der Presseerklärung zu einem Urteil mit.

Mit ihrer Entscheidung haben die Richter des Kartellsenats ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben und dem Bundeskartellamt recht gegeben. Damit muss sich der Konzern nach den Vorgaben der Bonner Behörde richten und darf nicht mehr einfach die Daten von WhatsApp-Kunden mit denen von Facebook zusammenführen. Allerdings bleiben ihm voraussichtlich 14 Monate Zeit, nutzerfreundlichere Regeln zu entwickeln.

Der Konflikt zwischen dem US-Konzern und dem Bundeskartellamt eskaliert seit Februar 2019. Damals hatte die Bonner Behörde Facebooks Geschäftspraktiken angegriffen. Anlass waren die langfristigen Folgen der Übernahme von WhatsApp durch den Social-Media-Konzern. Im Bemühen, die Kosten der Übernahme im Jahr 2014 von 19 Milliarden Dollar endlich in Umsätze zu verwandeln, fing der Konzern an, die Datenbestände zu synchronisieren.

Zwar sind dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die eigentlichen Chat-Inhalte nicht betroffen. In den Nutzungsbedingungen sichert sich Facebook aber den vollen Zugriff auf alle Metadaten – von Nutzungszeiten über die IDs der ebenfalls installierten Facebook-Apps bis hin zu Standortinformationen.

Den WhatsApp-Nutzern bleibt derzeit nur übrig, diese Bedingungen abzunicken oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten. Dies ist in der Realität jedoch einfacher gesagt als getan. Viele Gruppen – vom Freundeskreis bis zum Kindergarten – setzen auf die App, um Informationen zu verteilen und zu besprechen. „Die Nutzer haben keine Wahl, ob sie der Datensammlung zustimmen oder nicht“ kritisierte Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts. Deshalb untersagte die Behörde Facebook Anfang 2019 kurzerhand, die Datenbestände der unterschiedlichen Konzern-Bestandteile zusammenzuführen.

Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, kritisiert das Geschäftsgebaren von Facebook: „Die Nutzer haben keine Wahl, ob sie der Datensammlung zustimmen oder nicht.“

Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, kritisiert das Geschäftsgebaren von Facebook: „Die Nutzer haben keine Wahl, ob sie der Datensammlung zustimmen oder nicht.“

(Bild: Bundeskartellamt)

In dem Konflikt geht es insbesondere um die datenschutzrechtlichen Grundlagen, die in Deutschland nicht erst seit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten: Wie muss ein Unternehmen seine Nutzer unterrichten, bevor sie einer Weiterverwendung ihrer Daten informiert zustimmen können? Und wann dürfen Konzerne Daten aus ihren Sparten auch mit Zustimmung nicht zusammenführen, weil die Auswirkungen dieser Zusammenführung undurchschaubar und weitreichend sein können?

Die Hürde dafür hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich hochgelegt, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Anbieter von Online-Glücksspielen geklagt hatte. Demnach reicht es nicht aus, dem Kunden nur die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben, sondern es muss eine bewusste und informierte Einwilligung vorliegen.

In seiner Untersagungsverfügung hatte das Bundeskartellamt mit Verstößen gegen die DSGVO argumentiert. Damit war Behördenchef Mundt selbstbewusst in eine regulatorische Lücke vorgestoßen, denn eigentlich obliegt die datenschutzrechtliche Aufsicht für Facebooks europäische Unternehmenszentrale der Leiterin der nationalen Datenschutzbehörde in Irland, Helen Dixon. Doch trotz immer dringlicheren Mahnungen ihrer europäischen Kollegen hat die irische Behörde noch keine gewichtigen Entscheidungen zu den vielen IT-Konzernen getroffen, die Dublin ursprünglich wegen der günstigen Unternehmenssteuersätze als Hauptsitz gewählt haben.

Das Bundeskartellamt tritt nun nicht als Ersatz-Datenschutzbehörde auf, sondern wendet die DSGVO-Vorschriften nur mittelbar an. Die Argumentation geht so: Facebook missbraucht seine marktbeherrschende Stellung, indem der Konzern über den Weg einer nach DSGVO unzulässigen Einwilligung die Nutzung seines Dienstes von der Erlaubnis abhängig macht, auch Daten über die Dienstgrenze hinweg zu sammeln und zu verknüpfen. Deshalb sieht das Bundeskartellamt in der Verwendung der Nutzungsbedingungen einen Verstoß gegen das Verbot nach Paragraf 19 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen“).

Der BGH bestätigte diese – von Facebook bestrittene – missbräuchliche Ausnutzung seiner Machtposition. Den Nutzern werde keinerlei Wahlmöglichkeit gegeben, ob sie nur einer Personalisierung zustimmen wollen, die auf den Inhalten und Interaktionen auf facebook.com beruht, oder ob der Konzern auch die Daten nutzen kann, die aus anderen Quellen kommen – etwa WhatsApp, Instagram oder den Websites, die Facebook-Technik enthalten.

„Wir werden unsere Position, dass kein kartellrechtlicher Missbrauch vorliegt, weiter verteidigen“, erklärte eine Facebook-Sprecherin gegenüber c’t. „Es wird keine unmittelbaren Veränderungen für die Menschen oder Unternehmen geben, die unsere Produkte und Dienstleistungen in Deutschland nutzen.“

Ein zentrales Argument von Facebook: Da es genug andere Wettbewerber im Kommunikationsmarkt gebe, sei ein Marktmissbrauch kaum möglich. Dass die Düsseldorfer Richter nach der klaren Ansage aus Karlsruhe dieser Deutung komplett Recht geben werden, ist eher unwahrscheinlich. Das Bundeskartellamt in Bonn möchte mit einer Stellungnahme abwarten, bis das Urteil schriftlich vorliegt.

Reaktion auf Kritik: Im Januar hat Facebook ein Tool eingeführt, das Nutzern einen Zugriff auf ihre jenseits der Plattform gesammelten Aktivitäten bietet (www.facebook.com/off_facebook_activity/).

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem Facebook Probleme mit den Marktaufsehern hat. Im Juli 2019 hatte der Konzern einen Vergleich mit der US-Kartellbehörde FTC geschlossen. Der Konzern zahlte fünf Milliarden US-Dollar und stimmte neuen Transparenzpflichten zu, um eine laufende Ermittlung der Behörde zu beenden. Doch die erkaufte Ruhe hält nicht lange vor: Viele US-Bundesstaaten betreiben ein weiteres Kartellverfahren, und Kalifornien will das gerade in Kraft getretene Datenschutzgesetz weiter verschärfen.

Auch auf US-Bundesebene drohen Probleme. US-Präsident Donald Trump hatte dem Kurznachrichtendienst Twitter gedroht, die Plattform-Haftungsprivilegien zu entziehen. Die zugrunde liegende Vorschrift, die Section 230 des Communications Decency Acts, steht schon seit Jahren unter politischem Druck. Auch Joe Biden, Präsidentschaftskandidat der Demokraten, will die Haftungsprivilegien der Internetplattformen grundsätzlich beschneiden. Mit dem Ergebnis müsste auch Facebook leben.

In US-Medien ist von einem „Tech-Backlash“ die Rede: Waren die Politiker aller Lager bisher sehr an dem Erfolg der Silicon-Valley-Konzerne interessiert, erscheint es mittlerweile politisch vorteilhafter, die großen Plattformen zu kritisieren. Facebook steht hier zwischen zwei Lagern: Demokraten werfen dem Konzern vor, dass er aus ihrer Sicht unfaire Kampagnen mit Fake-News und Mikrotargeting zugunsten von Donald Trump zulässt. Trump und seine treuesten Anhänger hingegen wittern eine gezielte Sabotage ihrer Meinungsmacht.

Die neue Aufmerksamkeit der internationalen Aufsichtsbehörden kommt für die IT-Konzerne ungelegen. Denn neben der extensiven Datenverarbeitung gehören ständige Übernahmen von möglichen Konkurrenten zum bevorzugten Geschäftsmodell des Silicon Valley.So befindet sich Google gerade mitten in der Übernahme des Gesundheitsdaten-Spezialisten Fitbit, Facebook hat jüngst Giphy gekauft, die viel genutzte Suchmaschine für animierte Memes.

Unterdessen holt die britische Kartellaufsicht Competition and Markets Authority (CMA) zu einem größeren Schlag aus:In einer ausgiebigen Untersuchung des Marktes für Online-Werbung kamen die Aufseher zum wenig überraschenden Schluss, dass ein Ungleichgewicht herrscht. Damit stützt die Behörde den Vorwurf eines „Duopols“ aus Facebook und Google, den viele Konkurrenten seit Jahren erheben.

Nach Überzeugung der Wettbewerbshüter sind Mitbewerber schon wegen der schieren Größe und Finanzkraft der großen zwei Konzerne strukturell benachteiligt, sodass Innovation und Wettbewerb nachhaltig behindert sind. So habe Google alleine im Jahr 2019 circa 1,2 Milliarden Pfund dafür gezahlt, um als Standard-Suchmaschine in Mobilgeräten und Browsern eingebunden zu werden. Insbesondere Apple profitierte von den Zahlungen. Facebook hingegen kritisiert die CMA insbesondere für die Zukäufe neuer Konkurrenten und die intransparente Datenhaltung.

CMA-Chef Andrea Coscelli fasst die Ergebnisse zusammen: „Wenn die Marktmacht dieser Firmen nicht eingeschränkt wird, sind sowohl die Bürger als auch die Gewerbetreibenden die Verlierer.“ Unmittelbare Maßnahmen ergreift die Behörde aber nicht. Aus ihrer Sicht sind neue Gesetze notwendig, um Konzerne wie Facebook etwa zur Interoperabilität ihrer Chat-Dienste zu verpflichten und damit wesentliche Elemente der Datenvorherrschaft zu durchbrechen.

Reaktion auf Kritik: Im Januar hat Facebook ein Tool eingeführt, das Nutzern einen Zugriff auf ihre jenseits der Plattform gesammelten Aktivitäten bietet (www.facebook.com/off_facebook_activity/).

Wie auch immer die aktuellen Verfahren enden werden: Ein politischer Klimawandel zuungunsten von Facebook und anderer IT-Giganten lässt sich angesichts der ständigen Folge neuer Verfahren und Beschwerden nicht bestreiten. Die Wettbewerbsbehörden sind nicht mehr bereit, Netzwerkeffekte als Naturgesetz zu akzeptieren. Sie sehen aber auch ein, dass sie mit alten Regulierungsmethoden nicht weiterkommen. Eine plumpe Zerschlagung der IT-Konzerne strebt keine der Behörden an.

Dieser Artikel stammt aus c't 16/2020.

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