Berliner Polizei: Ein Login bringt Zugriff auf bis zu 130 Datenbanken

Ermittler haben in der Hauptstadt Zugriff auf zig lokale, bundesweite und internationale IT-Systeme und können etwa vor Drogenkonsumenten oder Stalkern warnen.

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Berliner Polizei: Ein Login öffnet Tür zu bis zu 130 Datenbanken

(Bild: Daniel Jedzura/Shutterstock.com)

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Berliner Polizisten können nach dem Login in ihren "multifunktionalen Arbeitsplatz" (MAP) nicht nur das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks) aufrufen, sondern in bis zu rund 130 lokalen, bundesweiten, europäischen und weltweiten Datenbanken recherchieren. Dies hat die Senatsinnenverwaltung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux mitgeteilt.

Ordnungshüter in der Hauptstadt haben demnach "zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr, aber auch der allgemeinen Verwaltung" standardmäßig Zugriff auf rund hundert IT-Systeme. Bekannt war bereits, dass Nutzer auf Dienststellen nach ihrer Authentifizierung am "multifunktionalen Arbeitsplatz" (MAP) je nach Berechtigung etwa auch das nationale Polizeisystem Inpol, Datenbanken des internationalen Verbunds Interpol, das Schengener Informationssystem (SIS), das Ausländerzentralregister (AZR) oder das Visa-Informationssystem (VIS) der EU abfragen können

Ein MAP-Login dient laut der Auskunft aber ferner als "Sesam, öffne dich" etwa für die europäische Fingerabdruckdatei Eurodac, das Europol-Informationssystem, die Sexualstraftäterdatei, die "zentrale Haftbefehlssammlung und Indexdatei", eine Fahrradhalter-Datenbank, ein Verzeichnis zu Wirtschaftskriminalität und eine "Auswertedatenbank polizeilicher Staatsschutz". Systeme für Raub, Taschendiebstahl, Eigentums- und Sexualdelikten sowie Terrorismusfinanzierung dürfen nicht fehlen.

Dazu kommen zahlreiche speziellere Datensammlungen etwa zu "Software für die Überwachung der Einhaltung von Sozialvorschriften im Straßenverkehr", Graffiti, Glückspiel, Phishing-Angriffen, Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte, Hasskriminalität, "Nachtleben" (ehemals "Rotlicht") und eine "zentrale Schuh- und Reifenspurensammlung". Bezeichnungen wie "Mekong" für illegalen Zigarettenhandel, "Esok" für "ehemalige Sowjetunion OK" (organisierte Kriminalität) sowie "Gruppierungen aus dem arabischen Sprachraum" verweisen darauf, dass diese Verzeichnisse auf bestimmte Ethnien ausgerichtet sind.

"Berechtigte Dienstkräfte der Polizei" haben über ihren MAP laut dem Innenressort ferner Zugang zu Datenbanken des Bundes wie das Fingerabdrucksystem AFIS, die Anti-Terror-Datei, das nationale Waffenregister, die Rechtsextremismusdatei, das zentrale Fahrzeugregister oder dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV). Angeschlossen sind über die Bundesländer zudem etwa das Vereins- und Melderegister.

Beamte der Bundespolizei, die in der gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser mit Bezug zum Land Berlin tätig sind, können zudem auf Poliks zugreifen. Dies gilt auch für Fahnder aus Brandenburg, die mit Polizeivollzugsaufgaben zur Bekämpfung der länderübergreifenden Eigentumskriminalität in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe beauftragt oder als Verbindungsbeamte tätig sind. Der Zugang erfolgt dabei "jeweils im automatisierten Abrufverfahren".

Ordnungshüter können zudem in Poliks "personengebundene und ermittlungsbezogene Hinweise (PHW/EHW)" vergeben und abrufen. Diese Datenbankeinträge dienen offiziell dem Schutz der Vollzugskräfte und gelten teils nur für Berlin, teils auch bundesweit für Inpol. Am häufigsten wird laut den Regierungsangaben der EHW "Btm-Konsument" mit 30.956 Markierungen seit 2010 vergeben. Er verweist auf Personen, die Drogen nehmen.

Den Hinweis "Aufenthaltsverbot" hat die Berliner Polizei 2015 neu eingeführt und 2019 6469 mal genutzt, in diesem Jahr bereits 6514 mal. Clankriminalität wird erst seit vorigem Jahr erfasst und kommt auf bislang 154 Treffer. Verwendet werden zudem Signale wie "Ansteckungsgefahr", "Einbrecher", "Freitodgefahr", Gefährder, "politisch motivierte Straftäter", "Reichsbürger", "Reisende Täter" sowie "Rocker". Insgesamt finden sich in Poliks seit 2010 97.348 einschlägige Hinweise. Nutzer können bei Abfragen nur einen Wert auswählen, aber generell mehrere vergeben.

"Die Zugriffsmöglichkeiten auf polizeiliche Datenbanken unterliegen einem Rechte- und Rollenkonzept", betont die Verwaltung. So werde sichergestellt ist, "dass Mitarbeitende der Polizei Berlin nur auf die Datenbanken zugreifen können, die für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich erforderlich sind". Eine detaillierte Aufstellung, wie viele Personen zu jedem einzelnen IT-System Zugriff haben, liege nicht vor. Abfragen für eine Vielzahl der Register würden protokolliert, eine "automatisierte Auswertung dieser Informationen" sei jedoch nicht möglich.

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In Poliks wird der Antwort zufolge nicht gespeichert, "wie viele Personenanfragen durchgeführt werden". Es finde lediglich eine Protokollierung zu Datenschutzzwecken statt. Dabei würden Informationen zum Zeitpunkt der Anfrage und deren Grund sowie zum Nutzer abgelegt. Nicht aufgezeichnet werde, "ob an der abgefragten Person im Informationssystem ein PHW oder EHW veröffentlicht wurde".

Missbräuche der Zugriffsmöglichkeiten sind in der Hauptstadt – ähnlich wie etwa in Hessen – bereits vielfach dokumentiert. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk beklagte 2018, dass der Zugang zu Poliks & Co. immer wieder ausgenutzt werde, um "Freunde, Familie, Nachbarn oder Dritte und deren Lebensumstände auszuspionieren".

Später rügte die Kontrolleurin, es habe keine regelmäßige Zugriffskontrolle stattgefunden, sondern "nur eine stichprobenartige und aus unserer Sicht nicht ausreichende Überprüfung" der getätigten Abfragen durch Vorgesetzte. Der Zugang sei unzureichend protokolliert worden: "Allgemeine Schlagworte wie 'Vorgangsbearbeitung' oder 'sonstiger Grund' waren zur Abfrage ausreichend". Die Passwortabfrage ließ sich Berichten zufolge zudem vergleichsweise einfach aushebeln beziehungsweise hacken.

Niklas Schrader, der für die Linke im Abgeordnetenhaus sitzt, kritisierte gegenüber Netzpolitik.org das Ausmaß der Sammlungen: "Es wäre an der Zeit, im polizeilichen Datenbestand gründlich auszumisten." Nicht mehr erforderliche Datenbanken sollten gelöscht werden.

Der grüne Anfragensteller Lux monierte, dass bei fast allen personengebundenen Hinweisen "der Rechtsschutz für die Betroffenen höchst problematisch" sei. Sie müssten "aktiv gegen die Speicherung vorgehen", ohne zu wissen, dass einschlägige Daten über sie vorgehalten würden. Die rot-rot-grüne Koalition hatte sich vorgenommen, zumindest einige PHW zu streichen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) soll sich aber quergelegt haben.

(tiw)