eCall: Hickhack um Mobilfunknetze und Standards

Autohersteller mauern beim Einbau des elektronischen Notrufs eCall. Der könnte am Ende sogar ohne ­Mobilfunknetz dastehen.

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eCall: Hickhack um Mobilfunknetze und Standards

(Bild: Bosch)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Seit dem Frühjahr 2018 müssen neu typzugelassene Pkws und leichte Nutzfahrzeuge das automatische Notrufsystem eCall eingebaut haben. Tatsächlich kommt es auf das Wort „Typzulassung“ an, denn die Pflicht erstreckt sich nicht – wie man erwarten würde – auf alle neuen Autos, sondern nur auf jene, die als neue Modelle auf den Markt kommen und dafür eine neue Typzulassung erhalten. Autohersteller umgehen die eCall-Pflicht, indem sie für neue Modelle ganz legal die Typzulassung älterer Fahrzeugmodelle fortschreiben.

Seit dem Frühjahr 2018 wurden gerade einmal 25 neue Fahrzeugtypen mit eCall genehmigt – im Jahresschnitt sind dies etwa 13 Typgenehmigungen und damit sogar weniger als in den Jahren zuvor. Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) hegt den Verdacht, dass die Hersteller auf Zeit spielen. Dazu haben die Hersteller gute Gründe, denn der Rückbau alter Mobilfunknetze könnte den Kontakt der eCall-Blackboxen zu den Leitstellen künftig erschweren.


Eine eCall-Blackbox im Auto nimmt nach einem Unfall oder nach einer Alarmierung durch einen SOS-Knopf über Mobilfunk Kontakt mit der Notrufnummer 112 auf, übermittelt einen Datensatz (Minimum Set of Data, MSD) mit Standortdaten an die Rettungsleitstelle und bietet eine Rücksprechmöglichkeit. Das für Nutzer kostenfreie System soll bei der Alarmierung für rasche Hilfe am Unfallort sorgen – besonders die zeitaufwendige Suche der Rettungsdienste nach der Unfallstelle soll entschärft werden. Außer dem gesetzlichen eCall-System (Public eCall) gibt es Notrufsysteme der Automobilhersteller (Private eCall), die teilweise mehr Daten erfassen. Sie sind häufig dem Public eCall vorgeschaltet. Stehen beide Systeme zur Verfügung, kann der Kunde festlegen, welches eingesetzt wird.

Beim Public eCall werden Notrufe sofort durchgestellt. Beim Private eCall filtert eine Telefonzentrale die Notrufe, ergänzt sie mit weiteren Daten und reicht sie an Leitstellen weiter.

Weil durch das Hickhack das Ziel, mehr Leben zu retten, in weite Ferne rückt, plädiert der ADAC dafür, dass ausnahmslos alle neu zugelassenen Fahrzeuge eCall haben müssen.

Der ADAC bemängelt auch Schwächen beim Private eCall. Während ein Notruf beim Public eCall direkt bei der 112 ankommt, ist beim Private eCall stets ein Callcenter des Autoherstellers oder seines Dienstleisters erster Anlaufpunkt. Der Verdacht des Automobilclubs: „Die Hersteller wollen quasi monopolartig als Erste über Unfälle Bescheid wissen, um Geschäfte machen zu können, etwa mit Abschleppdiensten, Reparaturen, Ersatzwagen oder Neuwagen.“

Ein weiteres Problem: Durch die Vorschaltung eines Callcenters komme es zu Zeitverlusten bei Notrufen. Die Privaten argumentieren, dass sie irrtümlich ausgelöste Notrufe ausfiltern und so Rettungsleitstellen entlasten. Der ADAC fordert, dass Kunden beim Kauf besser über die Unterschiede der beiden Notrufsysteme aufgeklärt werden. Anhand der Notrufstatistiken der Bundesländer lässt sich kein Trend ablesen, der Argumente für oder gegen Private-eCall-Dienste liefert.

Der ADAC etwa ermittelte, dass während seiner Crash-Tests Private-eCall-Notrufe teilweise erst 58 Sekunden nach Auslösen der Airbags beantwortet wurden. Bei Tests im Ausland hörten sie sogar mal nur die Ansage, dass das Callcenter um 20 Uhr schließt. Hier und da konstatierten die Prüfer auch Verständigungsprobleme und falsch übertragene, mündlich durchgegebene Standorte. Zudem fand eine elektronische Übertragung von Fahrzeugdaten teils nicht oder unvollständig statt.

Der Automobilverband kommt zum Schluss: „Der 112-eCall sollte die Standardeinstellung sein. Beim Herstellernotruf darf es nicht zu Verzögerungen bei der Meldung an die Rettungsleitstelle kommen, um schnelle Hilfe zu ermöglichen.“

Eine sofortige Weiterleitung an die 112 können private Dienste nicht bieten, denn ein sogenannter Seiteneinwahlschutz verhindert Notrufe, die nicht am Ort des Unfallgeschehens ausgelöst werden, denn andernfalls könnten auch die dafür ermittelten Ortungen die Retter an die falsche Stelle lotsen.

Auch ein anderer Umstand liefert Autoherstellern Munition für ihre Zurückhaltung. Die Mobilnetze werden zurzeit von 2G/3G auf 4G/5G umgestellt. Modems, die nur mit 2G- und 3G-Technik funken, fehlt also in absehbarer Zeit die Netzverbindung. Umrüstbar sind eCall-Boxen nicht. Niels Peter Skov Andersen, General Manager des Car-2-Car Communication Consortium, spricht für europäische Autohersteller, Zulieferer und Forscher. Er sagt: „Das große Problem liegt darin, dass die Lebens- und Innovationszyzklen der Automobilindustrie und der Mobilfunkindustrie nicht zusammenpassen.“

Ob und wie lange die alten Frequenzbereiche für 2G und 3G noch für eCall geschützt bleiben, ist fraglich. In Deutschland wird vermutlich das 2G-Netz für noch unbestimmte Zeit als Rückfallnetz für alle Kunden dienen, die im Moment 3G nutzen. Andersen erwartet, dass in Deutschland der Staat die Betreiber unterstützen wird, um das 2G-Netz aufrechtzuerhalten, weil daran wichtige Steuerungsanlagen für Strom und Wasser hängen. Entsprechende Vereinbarungen gibt es aber noch nicht.

In einigen Ländern läuft eCall über 3G. In Deutschland wäre ein Umzug auf 3G keine Option. Die bisher für 2G und 3G genutzten Frequenzen sind für Mobilbetreiber viel attraktiver für den schnellen Ausbau neuer Netze. Daher will Vodafone in Deutschland bis Mitte 2021 das 3G-Netz ganz abschalten und das bisher genutzte Frequenzspektrum für den 4G-Datenfunk nutzen. Die Telekom will das bis Ende 2021 tun, Telefonica ein Jahr später.

Der Verband der Automobilindustrie VDA fordert von den Netzbetreibern, das 2G-/3G-Netz verbindlich bis 2035 aufrechtzuerhalten, damit eCall weiterhin funktioniert – so lange, bis ein Nachfolgedienst sich in LTE und 5G einwählen kann.

Die Bundesregierung weiß keine Lösung. Sie setzt darauf, dass die Verbreitung der eCall-Systeme „sukzessive“ steigen werde. Ursprüngliches Ziel war, durch eCall die Zahl der Verkehrstoten jährlich um 10 Prozent zu senken. 2018 lag der Wert jedoch nur um 0,7 Prozent unter dem Vorjahr. Für 2019 soll die Gesamtbilanz ebenfalls nur um etwa 4 Prozent besser sein – die offiziellen Zahlen stehen noch aus.

Der deutsche Gesetzgeber plant im Moment nicht, die eCall-Verordnung bezüglich der Netzanbindung anzupassen. Im Hintergrund arbeitet die EU-Kommission an einem Standard für ein Next Generation (NG) eCall-System. Wenn er anwendbar ist, wird das sogenannte NG eCall in die europäischen Verordnungen zur Typzulassung aufgenommen – zunächst als Option, später als ausschließliche Methode. Dafür ist auch der ADAC. Er fordert: „Die Kommission muss die Mitgliedsstaaten verpflichten, ihre Notruf-Abfragestellen kurzfristig mit geeigneten Terminals für NG eCall auszurüsten.“ Für mindestens 15 Jahre müsse ein hybrider Betrieb mit beiden eCall-Systemen sichergestellt werden.

Das wiederum geht dem Lobbyverband Car-2-Car Communication Consortium zu weit. Es verlangt eine Rückwärtskompatibilität aller Systeme, die mit 4G und 5G arbeiten. Auch die europäische Standardisierungsbehörde ETSI hat sich auf eine solche Verpflichtung festgelegt. Niels Andersen vom Car-2-Car Communication Consortium ist bewusst, dass das schwierig umzusetzen ist: „Die Netzstrukturen von 2G und 3G sind völlig anders als die von 4G und 5G. Sie ermöglichen eine Many-to-many-Kommunikation, was eCall-Boxen dann auch bidirektional für 2G können müssen.“

Doch damit ist die Liste der Probleme noch nicht zu Ende erzählt: Die Mobilfunktechnik bei eCall ist teilweise proprietär. Das spielt auch in den aktuellen Patentauseinandersetzungen zwischen Nokia und Daimler eine Rolle. Darin verlangt Nokia von Daimler ungewöhnlich hohe Summen für die Nutzung patentrechtlich geschützter Mobilfunktechniken. Das Urteil steht noch aus.

Die Gemengelage ist unübersichtlich. Die Zurückhaltung der Autohersteller ist verständlich angesichts der Tatsache, dass eCall Autos zwar teurer machen wird, das System aber durch Rückbau der Mobilfunknetze nicht so nützlich sein könnte wie erhofft. Will die Politik nicht das Ziel aus den Augen verlieren, mehr Leben durch schnellere Alarmierung von Rettungskräften zu retten, muss sie nun entscheiden: Füttert sie den bestehenden eCall-Standard durch oder hofft sie auf einen schnellen Übergang zu 4G/5G-Techniken? Der Ball liegt bei der EU-Kommission.

Dieser Artikel stammt aus c't 18/2020.

(mil)