Wenn schon Law and Order, dann richtig

Ob smarte Straßenlaternen oder Corona-Gästelisten: Daten, die vorhanden sind, werden auch genutzt – für was auch immer.

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Das war ja klar: Kaum werden neue Daten erhoben, landen sie auch schon bei der Polizei. Dabei waren die Gästelisten in Kneipen und Restaurants eigentlich nur dazu gedacht, Infektionsketten nachzuverfolgen. Doch in Rosenheim hatte die Polizei nach einem Raubüberfall auf ein Schuhgeschäft die Besucher eines nahe gelegenen Restaurants anhand der Gästeliste ausfindig gemacht und kontaktiert. „Ähnliche Fälle sind auch schon aus Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz gemeldet worden“, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Inwieweit das Rechtens ist, hängt vom Bundesland ab. „Die Datenschutzgesetze mancher Länder wie Nordrhein-Westfalen lassen theoretisch auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mithilfe der Restaurantlisten zu“, so das RND. „Zudem gibt es in der Praxis unterschiedliche Interpretationen, wann eine Straftat einen Zugriff auf die Daten rechtfertigt.“

Selbst wenn das Ganze legal sein sollte: Für das Vertrauen der Bürger in den Staat ist es verheerend. Denn dahinter steht ein Muster, nein, ein ungeschriebenes Gesetz: Daten, die vorhanden sind, werden auch genutzt – für was auch immer.

Ein Bilderbuchbeispiel dafür, wie schnell Datenschutzversprechen erodieren können, liefert auch die südkalifornische Stadt San Diego. Dort wurden 2017 „smarte“ Straßenlaternen installiert – mit Kameras und einer ganzen Reihe weiterer Sensoren. Die Daten sollten eigentlich nur dem Bürgerservice und der Stadtplanung dienen, wie das Online-Magazin IEEE Spectrum berichtet. Zum Beispiel, in dem sie Start-ups anregen, nützliche Apps zu schreiben, die Autofahrer zu freien Parkplätzen lotsen oder Joggern ruhige Strecken empfehlen.

Auf solche Apps warten die Bürger noch immer. Die eifrigsten Nutzer der Daten waren – Überraschung! – die Gesetzeshüter. Im August 2018 untersuchte die Polizei einen Mord, der unmittelbar vor einem kamerabestückten Lichtmast stattfand. Sie ließ sich die Daten aushändigen und konnte einen Verdächtigen verhaften. Da die Daten nur lokal an den Laternen gespeichert wurden, war dies noch ein ziemlich aufwendiger Prozess, bei dem eine Anfrage über mehrere Dienstleister lief.

Im Oktober legte die Polizei ein Regelwerk vor, das den Datenzugriff auf „ernste Verbrechen“ beschränkte, auch wenn diese laut IEEE nicht genau definiert wurden. Im Februar 2019 bekam sie dann selbst vollen Zugriff auf die Daten. Seitdem machte sie rund 400 Mal davon Gebrauch – nach eigenen Angaben natürlich nur für „ernste Verbrechen“ wie Mord, Sexualstraftaten oder Entführungen. Allerdings waren auch Fälle von Vandalismus und illegalem Schuttabladen darunter. Der Schutt habe eine Garage von FBI-Mitarbeitern blockiert, darum sei das eine ernste Sache, rechtfertigten sich die Gesetzeshüter laut IEEE.

Eine Debatte über die genaue Definition schwerer Verbrechen ist ohnehin müßig, denn es gibt in San Diego keine klaren Strafen für den Missbrauch von Daten. „Die Regeln und Gesetze sollten vor den Lampen da sein, statt dass die Gesetzgebung den technischen Möglichkeiten hinterherläuft“, zitiert IEEE die Datenschutzforscherin Morgan Currie. „Die Lampen wurden nie als Überwachungstools designt. Es ist ein klassischer Fall dafür, wie einfach sich Datensammelsysteme zu Überwachungswerkzeugen umbauen lassen, wie die Möglichkeiten einer smarten Stadt, gute Dinge zu tun, auch die staatliche und polizeiliche Kontrolle verstärken können.“

Und was lernen wir daraus? Wenn Daten – großes Ehrenwort! – angeblich einzig allein und exklusiv für einen bestimmten Zweck gesammelt werden, wird es nie, nie, nie dabei bleiben. Nun ist das Ganze natürlich eine Abwägungssache: Solange Mörder frei herumlaufen, hege auch ich eine gewisse Sympathie für Law and Order. Was mich an dieser Law-and-Order-Fraktion allerdings regelmäßig nervt ist die Nonchalance, mit der sie geltende Datenschutzgesetze als unverbindliche Vorschläge wirklichkeitsfremder Liberaler behandelt – wie mein Kollege Wolfgang Stieler hier für den Fall Hessen beschrieben hat.

Wenn schon Law-and-Order, dann richtig: Mit harten, klaren, durchsetzbaren und angemessen sanktionierten Regeln zum Schutz der Bürger.

(grh)