Auslegungssache 3: Zeitbombe Schadensersatz
Bei Datenschutzvergehen könnnen Geschädigte Schadensersatzansprüche anmelden. Mit welchen Kosten müssen Unternehmen rechnen, sollten solche Ansprüche gelten?
(Bild: dpa, Patrick Pleul)
Endlich ist es geklärt: Die DSGVO schreibt sich laut Bundesverfassungsgericht ohne Bindestrich! Neben dieser weltbewegenden Nachricht befassen sich Holger, Nicolas und Joerg mit dem 2. DSAnpUG-EU – einem ergänzenden Datenschutzpaket, das am 26.11.2019 in Kraft getreten ist.
Im Schwerpunkt der Episode geht es aber um ein bislang wenig beleuchtetes Thema: Schadensersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldansprüche, die aus Datenschutzvergehen entstehen. Joerg befürchtet, dass da eine Verfahrenslawine entstehen könnte. Erste Fälle lassen auf hohe Kosten schließen, die auf Unternehmen zukommen können.
Episode 3:
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(hob)