Auslegungssache 9: Der Twexit und die Folgen
Wer haftet, wenn in einem sozialen Netzwerk Datenschutzverstöße gegangen werden? Der Inhaber des Kontos oder die Plattform?
(Bild: dpa, Patrick Pleul)
- Holger Bleich
- Joerg Heidrich
Joerg und Holger haben Alvar Freude aus Stuttgart zugeschaltet. Alvar arbeitet bei der Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg und analysiert dort gemeldete (oder noch nicht gemeldete) Datenpannen. Er berichtet ein wenig aus dem Innenleben der Behörde und erläutert, warum der Landesdatenschutzbeauftragte seinen offiziellen Twitter-Account geschlossen hat.
Ein Grund dafür ist ein EuGH-Urteil: Es besagt, dass Betreiber von Facebook-Fanpages genauso wie die Plattform selbst für Datenschutzverstöße haften.
Episode 9:
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(hob)