Auslegungssache 15: Chimäre Einwilligung
Wenn Nutzer ihre Zustimmung gegeben haben, dĂĽrfen Unternehmen ihre Daten verwenden wie es beliebt. Ist das mit der DSGVO vereinbar?
(Bild: dpa, Patrick Pleul)
- Holger Bleich
- Joerg Heidrich
Die informierte Einwilligung! Stimmt der Bürger nur aktiv zu, soll jeder Empfänger fast alles mit seinen Daten anstellen dürfen. So hat es nach dem EuGH jüngst auch der BGH bestätigt. Und den Bürgerinnen und Bürgern hat es sich so eingebrannt. Doch stimmt das? Und ist es das, was die EU als Gesetzgeber mit der DSGVO gewollt hat? Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr durchblicken und deshalb alles abnicken, weil sie nun mal die Dienste nutzen wollen? Zweifel sind angebracht, denn es gibt nicht nur die Einwilligung, sondern gleichberechtigt fünf andere eigentlich gleichrangige Rechtsgründe dafür, Daten erheben und verarbeiten zu dürfen, die aber derzeit faktisch zurücktreten.
Darüber diskutieren Joerg und Holger mit Kirsten Bock. Sie studierte Rechtswissenschaften und arbeitet seit vielen Jahren als Datenschutzjuristin im aufsichtsbehördlichen Bereich, forscht zu ethischen und gesellschaftlichen Grundsatzfragen des Datenschutzes und ist eine der Autorinnen des Standard-Datenschutzmodells. Und sie äußert aus Datenschutzperspektive heftige Kritk am Modell der Corona-Warn-App, die kommende Woche erscheinen soll. Auch das musste natürlich besprochen werden in dieser Episode.
Episode 15:
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(hob)