Neuer Leitfaden zum internationalen Datentransfer ohne Privacy Shield

Nach dem Privacy Shield: Für den Datentransfer in die USA gibt die Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg Behörden und Firmen eine Checkliste an die Hand.

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Neuer Leitfaden des LfDI zum internationalen Datentransfer ohne Privacy Shield

(Bild: Rinrada_Tan/Shutterstock.com)

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Einen neuen Leitfaden zum internationalen Datentransfer hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) herausgegeben. Er richtet sich an Behörden, Institutionen und Unternehmen, die vor dem Stopp der EU-US-Datenschutzvereinbarung namens Privacy Shield personenbezogene Informationen an US-Plattformen wie Facebook übertragen haben.

Diese Rechtsgrundlage für den Datentransfer fiel Mitte Juli nach einem Rechtsstreit des Juristen Maximilian Schrems und der irischen Aufsichtsbehörde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weg. Konkret gelten Ausnahmen zur DSGVO ausschließlich für die EU-Mitgliedsstaaten, jedoch nicht für Drittländer. Diese beziehen sich auf Art. 2 Abs. 2 a, b und d, wodurch unter anderem die Strafverfolgung auf personenbezogene Daten zugreifen darf.

Einen angemessenen Schutz der Rechte der betroffenen Personen können Verantwortliche bei einem Übermitteln der Daten jedoch nicht automatisch garantieren. Vielmehr müssen sie im Einzelfall prüfen, ob ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau aufweist. Passende Maßnahmen muss der Verantwortliche mit dem Datenimporteur vereinbaren.

Lässt sich das Einhalten des Schutzniveaus jedoch nicht sicherstellen, muss die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz die Datenübermittlung aussetzen oder verbieten. Details zum rechtlichen Rahmen eines Datentransfers sowie eine Checkliste zu konkreten Schritten – mit einem Fokus auf die USA – finden Unternehmen und Behörden im Leitfaden.

Zum Thema Privacy Shield bietet die iX ein Webinar zu den Konsequenzen für Unternehmen und Anwender an. Es findet am 27. August 2020 von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.

(fo)