Best of Informationsfreiheit: Datenschutz für Arm und Reich

Gegen eine Gebühr erhält man Zugriff auf Datensätze des Handels- und Melderegisters. Es fehlt eine sinnvolle Abwägung von privaten und öffentlichen Interessen.

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Best of Informationsfreiheit: Datenschutz für Arm und Reich

(Bild: deepadesigns/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Arne Semsrott
Inhaltsverzeichnis

"Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen!" Der einprägsame Leitsatz zur Informationsfreiheit, den der Chaos Computer Club Ende der 1980er-Jahre in der Hackerethik formulierte, ist auch heutzutage noch eine sinnvolle Grundlage für politische Projekte.

Best of Informationsfreiheit

Freie Informationen sind eine Voraussetzung für Demokratie. Daher: Das "Best of Informationsfreiheit", alle zwei Wochen, von Arne Semsrott. Er ist Projektleiter von FragDenStaat und freier Journalist. Er arbeitet zu den Themen Informationsfreiheit, Transparenz, Lobbyismus und Migrationspolitik.

Wie viel Schutz private Daten verdienen, ist allerdings immer wieder umstritten. Während Polizei und Geheimdienste lieber ihre eigenen öffentliche Daten schützen als die Daten von Bürger:innen, gibt es auch Datenberge, bei denen eine Verortung zwischen privat und öffentlich nicht offenkundig ist.

Zum Beispiel, wenn es um die Eigentümer von Unternehmen geht. Mit dem Handelsregister schufen Regierungen schon vor hunderten Jahren öffentliche Register, die es Händlern (und dem Staat selbst) ermöglichten, zu überprüfen, ob ihre möglichen Handelspartner vertrauenswürdig sind. Die Daten sind für ein funktionierendes Wirtschaftssystem essenziell, weil sie die Namen von hunderttausenden einzelnen Personen prinzipiell öffentlich einsehbar machen. Auch die heutigen Register funktionieren noch nach dem analogen Prinzip wie im 19. Jahrhundert.

Einen Unterschied zu damals gibt es natürlich: Inzwischen lässt sich das Handelsregister auch online einsehen. Wer bereit ist, pro Eintrag 4,50 Euro an das zuständige Land Nordrhein-Westfalen zu bezahlen, kann sich PDF-Abzüge aus dem Handelsregister für einzelne Unternehmen herunterladen. Ähnlich funktioniert auch das relativ neue Transparenzregister, in dem nach Vorgaben der EU die "wirtschaftlichen Eigentümer", also zum Beispiel auch die Hinterleute von Briefkastenfirmen, eingetragen werden müssen.