Berufungsgericht: Apple muss Mitarbeiter für Taschendurchsuchungen entlohnen

Apples "Exit Searches" seien entwürdigend und zeitintensiv, klagten Apple-Retail-Mitarbeiter in Kalifornien. Im Berufungsverfahren konnten sie sich durchsetzen.

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Angela Ahrendts

Apples ehemalige Retail-Chefin Angela Ahrendts im Gespräch mit Mitarbeitern.

(Bild: dpa, Dan Himbrechts)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple muss über 12.000 Retail-Mitarbeitern den Zeitaufwand für Taschendurchsuchungen bezahlen, wie nun das US-Berufungsgericht in Kalifornien (United States Court of Appeals for the Ninth Circuit) entschied. Angestellte aus Apples kalifornischen Ladengeschäfte hatten den Konzern 2013 verklagt, weil die angeblich von 5 bis hin zu 45 Minuten dauernde Überprüfung der Taschen bei jedem Verlassen der Ladengeschäfte nicht als Arbeitszeit angerechnet wurde. Die Klage war 2015 in erster Instanz noch gescheitert.

Der Fall ging in der Berufung bis zum obersten Gerichtshof von Kalifornien: Das entschied im Frühjahr, dass die sogenannten "Exit Searches", die beim Verlassen der Läden zur Diebstahlabschreckung durchgeführt werden, klar als Arbeitszeit einzustufen sind. Die Angestellten müssten schließlich an ihrem Arbeitsplatz auf die Durchsuchung warten und allen Anweisungen folgen, so die Richter.

Apple hatte argumentiert, die Taschendurchsuchung sei ein "optionaler Vorteil" für die Mitarbeiter, weil es ihnen das Mitbringen persönlicher iPhones und anderer Gegenstände ermögliche. Dies wies das Gericht zurück, die Durchsuchungen würden klar der Diebstahlabschreckung dienen und damit dem Konzern nutzen, für die Mitarbeiter seien sie eine "Bürde".

Die Angestellten hatten die Praxis im Laufe des Verfahrens als "entwürdigend" beschrieben, sich auch an Apple-Chef Tim Cook gewendet und beklagt, dass Mitarbeiter wie "Kriminelle" und "Tiere" behandelt würden. Cook leitete die E-Mail den Gerichtsunterlagen zufolge mit der Anmerkung "Ist das wahr?" an die Personalabteilung weiter, eine Antwort ist nicht dokumentiert.

Das Berufungsgericht habe das Urteil der ersten Instanz nun einstimmig verworfen und zu Gunsten der Kläger entschieden, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Apple muss nun über 12.000 Mitarbeiter für die Extrazeit bezahlen, und zwar rückwirkend, wie der oberste Gerichtshof zuvor entschieden hatte. Die Sammelklage schließt alle von Taschendurchsuchungen betroffenen Mitarbeiter in Kalifornien seit dem Jahr 2009 ein, die Kosten dürften sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen. (lbe)