Bayerische Polizei: Mit Corona-Gästelisten gegen Kleinkriminalität

Bayerns Innenministerium begründete den Zugriff auf Gastro-Adresslisten jüngst mit der Verfolgung schwerer Straftaten. Nun hat es die Aussage relativiert.

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Bayerische Polizei: Mit Corona-Gästelisten gegen Kleinkriminalität

(Bild: Miguel Alegre / Shutterstock.com)

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Ende Juli war bekannt geworden, dass die Polizei in mehreren Bundesländern inklusive Bayern auf personenbezogene Daten aus Corona-Gästelisten von Restaurants, Cafés und Hotels zugreift, die eigentlich dabei helfen sollen, Corona-Infektionsketten nachzuverfolgen. "Es handelt sich um schwere Straftaten", bei denen die Zweckentfremdung zur Täterermittlung und Aufklärung "sinnvoll und richtig ist", begründete der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) diese Praxis damals. Doch er hätte es besser wissen müssen.

Das von ihm geführte Ministerium musste auf Anfrage des bayerischen FDP-Fraktionsvorsitzenden Martin Hagen nun einräumen, dass die Ermittler die Einträge auch nutzten, um gegen Kleinkriminelle vorzugehen. Insgesamt verwendete die Polizei die Namen und Kontaktinformationen demnach bis Ende Juli in 24 Fällen. Neben Mord und Totschlag, schwerem Raub oder gefährlicher Körperverletzung finden sich in der Liste aus der Antwort, über die die Süddeutsche Zeitung (SZ) und der Bayerische Rundfunk berichten, auch weniger gravierende Straftaten wie Beleidigung, Fahrerflucht und Diebstahl. Drei Fälle betrafen die Suche nach Vermissten.

Insgesamt ging es um "repressive" sowie "präventiv-polizeiliche" Verfahren. Sie sollen nahezu alle Regionen im Freistaat betroffen haben, vor allem aber die Zuständigkeitsbereiche der beiden Polizeipräsidien München und Oberbayern Süd, die zusammen auf die Hälfte der Fälle kommen. Einmal schnappte sich das Landeskriminalamt die Daten, um gegen bandenmäßigen Drogenhandel vorzugehen.

Strafverfahren wurden bis zum Stichtag aber noch keine eingeleitet. Das Ministerium betone, dass die Beamten den "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" beachtet hätten. Eine Pflicht, die betroffenen Gäste über die Datenauswertung zu benachrichtigen, bestehe nicht.

Hagen hält das Vorgehen für hochproblematisch: "Diese Gästelisten wurden ausschließlich zur Pandemiebekämpfung eingeführt", monierte er gegenüber der SZ. "Eine Zweckentfremdung zerstört das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Akzeptanz für die Corona-Regeln." Wenn künftig "nur noch Max Mustermann und Micky Maus im Restaurant einchecken, wird die Nachverfolgung von Infektionsketten unmöglich". In Berlin droht für falsche und lückenhafte Angaben in den Gästelisten von Samstag an aber nach einem neuen Senatsbeschluss ein Bußgeld von 50 bis 500 Euro.

Von der Staatsregierung forderte Hagen eine rechtliche Klarstellung, was mit den Daten passieren darf und was nicht. Es fehle eine rechtliche Grundlage. Schon zuvor hatte der bayerische SPD-Abgeordnete Florian Ritter konstatiert: "Eine Herausgabe ohne richterlichen Beschluss ist rechtlich nicht zu verantworten." Die Fraktionschefin der Grünen im Landtag, Katharina Schulze, plädierte für bundeseinheitliche Vorgaben über ein Begleitgesetz, um Willkür zu verhindern. Laut Hermann erwartet der Bürger aber, dass die Polizei im Rahmen der Rechtsordnung alles zu seinem Schutz unternehme und "nicht unter dem Deckmäntelchen eines falsch verstandenen Datenschutzes die Hände in den Schoß legt". (mho)