Patientendatenschutzgesetz: Bundesregierung weist Kritik zurück

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat starke Zweifel, dass das Patientendatenschutzgesetz seinem Namen gerecht wird. Die Regierung widerspricht.

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Patientendatenschutzgesetz: Bundesregierung weist Kritik zurück

(Bild: Tyler Olson/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesregierung hält weiterhin daran fest, dass die elektronische Patientenakte (ePA) den Erfordernissen des Datenschutzes entspricht. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine schriftliche Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Wieland Schinnenburg hervor. Schon in der ersten Umsetzungsstufe könnten die Versicherten entscheiden, welche Daten sie in die ePA aufnehmen und welche Ärzte Einsicht in die Daten der ePA bekommen. Die ePA soll im Januar 2021 eingeführt werden.

Für Schinnenburg ist diese Antwort nicht ausreichend, weil seiner Ansicht nach die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten damit kleingeredet würden: Ulrich Kelber hatte zuvor kritisiert, dass Daten in der ersten Version der ePA nicht "feingranular" vor einem Arztbesuch verborgen werden können. So könnte ein Zahnarzt die Befunde eines Psychiaters sehen. Diese Bedenken teilt Schinnenburg: "Der Schutz der Gesundheitsdaten muss schon mit Einführung der elektronischen Patientenakte grundrechtskonform ausgestaltet sein. Minister Spahn sollte sich genau überlegen, was er den Versicherten bei der Umsetzung des PDSG zumuten will."

In ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage stellt die Bundesregierung zudem fest, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) fortlaufend in die fachliche Diskussion bei der Entwicklung der ePA eingebunden war. "Die Bundesregierung teilt die Bedenken des BfDI an der Rechtskonformität des PDSG nicht." Mit diesem Patientendatenschutzgesetz wird die elektronische Patientenakte spezifiziert. Das PDSG wird gegenwärtig vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates geprüft. Ulrich Kelber selbst hatte angeregt, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, damit die Einwände geprüft werden können. (mho)