Influencerin Pamela Reif kassiert erneut Schlappe im Prozess um Schleichwerbung

Instagram ist für Pamela Reif ein gutes Geschäft. Werbung und Privates muss dabei sauber getrennt sein. Das hat nun ein weiteres Gericht bestätigt.

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Influencerin Reif kassiert erneut Schlappe im Prozess um Schleichwerbung

Reifs Instagram-Account

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Von
  • dpa

Die Influencerin Pamela Reif muss einem Gerichtsurteil zufolge auf ihrem Instagram-Account Fotos mit Links (Tags) zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Mittwoch und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 6 U 38/19). Hier war Reif im März vergangenen Jahres unterlegen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte zuvor in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 24-Jährige erwirkt.

Es sei dabei nicht darum gegangen, ob sämtliche Posts der Influencerin gekennzeichnet werden müssen, betonte OLG-Richter Andreas Voß in seiner Urteilsbegründung. Eine Kennzeichnung sei aber da erforderlich, wo in den Beiträgen sogenannte "Tap Tags" verwendet werden, die zu Herstellern oder Anbietern bestimmter Produkte wie Kleidung oder Kosmetika führen. "Tap Tags" sind Bereiche innerhalb eines geposteten Bildes, die man anklicken kann und die dann zu den Unternehmen führen.

Die Karlsruherin Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Inzwischen folgen ihr 6,4 Millionen Menschen. In der Vorinstanz hatte sie argumentiert, dass sie zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts trenne. Die Links seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen. Das sah nach dem Landgericht nun auch das OLG anders und wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoß.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen. Noch fehlt ein Grundsatzurteil des BGH zum Thema.

(mho)