Bundestag beschließt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Wettbewerber erhalten künftig keine Kosten mehr erstattet für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Info-Pflichten und die DSGVO durch kleinere Firmen.

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Bundestag beschließt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

(Bild: tsyhun/Shutterstock.com)

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Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf "zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" verabschiedet. Das Parlament will damit das Abmahnwesen bekämpfen. So sollen etwa hohe Anwaltsgebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen der Vergangenheit angehören. Für die Initiative stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD. AfD und die Grünen waren dagegen, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich.

Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet etwa durch Online-Händler können laut der Initiative zwar noch abgemahnt werden. Für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Kostenerstattung mehr. Dies gilt laut den Änderungen der großen Koalition am Regierungsentwurf auch bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Finanzielle Fehlanreize für Abmahnungen soll es so nicht mehr geben.

Schwarz-Rot hatte schon 2018 prinzipiell vereinbart, kleine und mittlere Unternehmen vor Abmahnmissbräuchen wegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schützen. Die damaligen Befürchtungen gelten inzwischen aber als übertrieben. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden in den genannten Fällen eingeschränkt, die Sanktionen für kleine und mittlere Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt.

Bei Urheberrechtsverstößen muss der Abmahnende künftig bei Zusenden einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung angeben, ob diese erheblich über den bestehenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch hinausgeht, der regelmäßig auf einer bereits festgestellten Rechtsverletzung beruht. Diese Korrektur soll in erster Linie dem Schutz des abgemahnten Schuldners dienen und zwar insbesondere dann, wenn es sich um private Rechtsverletzer handelt.

Bislang oblag es teils dem Verbraucher, seinerseits erst eine Unterlassungserklärung zu formulieren, um so die Wiederholungsgefahr auszuräumen und eine Klage abzuwenden. Konkurrenten können Unterlassungsansprüche künftig auch nur noch geltend machen, wenn sie im großen Stil und nicht nur gelegentlich Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Online-Shops mit Fantasieangeboten sollen damit ebenso ausgeschlossen werden wie Mitbewerber, die bereits insolvent sind und gar nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen.

Wirtschaftsverbände sollten nur noch abmahnen dürfen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste der Klagebefugten eingetragen sind. Sie müssen zudem mindestens 75 Mitgliedsfirmen haben. Gewerkschaften bleiben klageberechtigt. Wer trotz der verschärften Bestimmungen missbräuchlich abgemahnt wird, soll die Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe zurückbekommen, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat.

Betroffenen können ungerechtfertigte Abmahnungen zudem anhand mehrerer Regelbeispiele leichter darlegen. Hierzu zählen neben dem massenhaften Versand einschlägiger Anwaltsschreiben etwa Fälle, in denen ein Konkurrent eine offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe verlangt oder einen unangemessen hohen Gegenstandswert ansetzt. Den "fliegenden Gerichtsstand" mit freier Wahl haben die Abgeordneten eingeschränkt: Bei Rechtsverletzungen im Internet und im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Streit künftig einheitlich am Ort des Beklagten ausgetragen werden.

Die Koalition hat das Designgesetz ferner um eine "Reparaturklausel" erweitert, die den Markt für sichtbare Ersatzteile für den Wettbewerb öffnet. Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co. soll damit aufgebrochen werden.

Der Bundestag hatte 2013 bereits ein Gesetz gegen "unseriöse Geschäftspraktiken" beschlossen und damit den Streitwert bei ersten Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen im privaten Umfeld pauschal auf 1000 Euro gesenkt. Die Regierung sah aber vermehrt Anzeichen, dass mit dem Instrument insgesamt trotzdem weiterhin Missbrauch betrieben werde.

Die neuen Bestimmungen sollen zum Großteil am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. "Das Gesetz ist ein riesiger Schritt in Richtung fairen Wettbewerbs", lobte der Rechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak, den Beschluss. Die Masche der Abzocke mit Abmahnungen per Serienbrief werde sich künftig nicht mehr lohnen, konstatierte sein SPD-Kollege Johannes Fechner.

Die FDP kritisierte, dass ein "Notice-and-take-down-Verfahren" das mildere Mittel gewesen wäre und Rechtsbegriffe teils unbestimmt blieben. Die Linke beklagte, dass das Vorhaben unerwünschte Auswirkungen auf die legitime Rechtsdurchsetzung durch Verbraucherschutzverbände haben könne. Die Grünen befürchten, dass viele Betroffene von Abmahnungen nach wie vor überfordert sein dürften.

(kbe)