Streit um Apples Milliarden-Steuernachzahlung: EU-Kommission geht in Berufung

Der EuGH soll nun klären, ob Apple an Irland gut 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen muss. Das EU-Gericht habe Rechtsfehler begangen, so die Kommission.

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Apple

(Bild: dpa, Mark Lennihan/AP/dpa)

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  • dpa

Der Streit um Apples Steuernachzahlung in Irland in Höhe von 13 Milliarden Euro geht vor das oberste Gericht der Europäischen Union. Die EU-Kommission kündigte gegen das vorausgehende Urteil des EU-Gerichts wie erwartet Berufung an, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte. Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf, sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die sollen nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Außerdem sei die Kommission der Ansicht, "dass das Gericht in seinem Urteil eine Reihe von Rechtsfehlern begangen hat".

Im Juli hatte das EU-Gericht die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass Apples Steuervereinbarungen in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Es war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und Wettbewerbskommissarin Vestager persönlich.

Vestager erklärte am Freitag in einer Mitteilung: "Für die Kommission hat es weiterhin höchste Priorität sicherzustellen, dass alle großen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen." Die EU-Staaten seien zwar für ihre Steuergesetze zuständig. "Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, beeinträchtigt dies den fairen Wettbewerb in der Europäischen Union unter Verstoß gegen die Vorschriften für staatliche Beihilfen", betonte Vestager. Deshalb müsse die Kommission alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen.

Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

[Update 25.9.2020 13:35 Uhr] Apple gab sich zuversichtlich, dass der EuGH das Urteil bestätigt. "Das Gericht der EU hat die Entscheidung der Europäischen Kommission im Juli kategorisch für nichtig erklärt, und die Fakten haben sich seither nicht geändert", betonte der iPhone-Konzern. Die Berufung "wird jedoch nichts an den faktischen Schlüssen des Gerichts der EU ändern, die gezeigt haben, dass wir uns in Irland immer an das Gesetz gehalten haben, so wie wir das überall tun, wo wir tätig sind".

(lbe)