US-Richter stoppt TikTok-Verbot

US-Nutzer können TikTok weiter herunterladen, aktualisieren und verwenden. Donald Trumps Verbot greift vorerst nicht.

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TikTok

Die Kurzvideo-App TikTok ist vor allem bei Jugendlichen beliebt.

(Bild: dpa, Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)

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Das von US-Präsident Donald Trump über TikTok verhängte Verbot entfaltet vorerst keine Wirkung. Eine entsprechend Einstweilige Verfügung hat ein US-Bundesrichter des Hauptstadtbezirks Columbia Sonntagabend erlassen. Ab Mitternacht Ortszeit hätten US-basierte App Stores Downloads und Updates von TikTok unterbinden müssen. Über das Verbot von Hosting, Datenverkehr und Nutzung, das am 12. November in Kraft treten soll, hat der Richter noch nicht entschieden.

Die Begründung der Entscheidung ist vorerst Verschlusssache. Montagvormittag müssen sich TikTok und die US-Regierung gegenüber dem Bundesbezirksgericht äußern, ob die Begründung veröffentlicht werden soll oder nicht. TikTok gehört dem chinesischen Unternehmen ByteDance. Trump hatte Anfang August unter Verweis auf die Nationale Sicherheit Geschäfte von US-Amerikanern mit TikTok untersagt (Executive Order 13492).

Der US-Präsident fürchtet demnach, TikTok könne aufgrund des chinesischen Eigentümers nach chinesischem Recht gezwungen werden, Daten von US-Bürgern an die chinesische Regierung zu übergeben. Als "Lösung" strebt Trump einen Verkauf TikToks an US-Unternehmen an. Hingegen meint TikTok, von chinesischem Recht nicht berührt zu sein und die Daten sicher speichern zu können.

Ursprünglich hätte das Verbot bereits mit Ablauf des 20. September in Kraft treten sollen. Doch einen Tag davor hatte Trump einen Deal zwischen TikTok einerseits und Oracle und Walmart andererseits abgesegnet, der TikToks Weiterbetrieb ermöglichen sollte. Oracle, Walmart und bestehende, US-amerikanische ByteDance-Aktionäre sollten TikTok übernehmen. Die Firmenzentrale sollte von Kalifornien, einem von einem Demokraten regierten US-Staat, nach Texas umziehen, wo ein Republikaner Gouverneur ist.

Zudem gab Trump damals bekannt, dass TikTok fünf Milliarden US-Dollar in einen Bildungsfonds einzahlen würde, der jungen US-Amerikanern Patriotismus beibringen sollte. Allein, ByteDance und TikTok wussten davon nichts. Außerdem wollte ByteDance lediglich 20 Prozent TikToks an Oracle und Walmart verkaufen.

Abgesehen davon, dass auch noch Behörden der Volksrepublik China ihre Zustimmung geben müssten, sind also noch wesentliche Fragen offen. Sie konnten in der abgelaufenen Woche nicht geklärt werden. Damit drohte am Sonntag neuerlich ein Verbot TikToks. Doch wie schon vor einer Woche im ähnlich gelagerten Fall des Verbots WeChats, ist ein Bundesrichter eingeschritten.

Juristisch haben die betroffenen App-Betreiber gute Argumente: Trump hat ihnen weder vor noch nach Erlass des Verbots eine Gelegenheit zu rechtlichem Gehör eingeräumt. Das ist aber rechtlich vorgeschrieben. Außerdem erfasst das Verbot persönliche Kommunikation und unentgeltliche Verbreitung von Informationen – genau das darf der Präsident laut Gesetz aber nicht verbieten. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Einwände gegen das Verbot.

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Ab 12. November soll es illegal sein, TikTok zu nutzen, zu hosten, mit Content Delivery Networks zu unterstützen oder die Datenübertragung durch Transit- oder Peeringabkommen zu ermöglichen. Auch davor wollte sich TikTok per Einstweiliger Verfügung schützen lassen. Diesem Bereich widmet sich der Richter mangels Dringlichkeit vorerst nicht, weshalb er am Sonntag nur das Download- und Update-Verbot gestoppt hat. Bis Mittwoch sollen die Anwälte TikToks und der US-Regierung einen Fahrplan für den weiteren Prozessverlauf vorschlagen.

(ds)