Section Control: Bundesverwaltungsgericht hat keine Einwände gegen Streckenradar

Gegen das seit zehn Monaten südlich von Hannover eingesetzte Streckenradar gibt es keine berechtigten rechtlichen Einwände.

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Section Control: Bundesverwaltungsgericht hat keine Einwände gegen Streckenradar

Technik für die Streckenkontrolle.

(Bild: niedersachsen.de)

Lesezeit: 3 Min.

Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover wird rechtmäßig eingesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen, teilte das niedersächsische Innenministerium am Montag mit. Damit sei der seit Anfang 2019 laufende Rechtsstreit über Section Control endgültig abgeschlossen, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sei rechtskräftig.

Ihm sei das Streckenradar "ein besonderes Anliegen", sagte Landesinnenminister Boris Pistorius. "Klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten."

Für Section Control an der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Region Hannover werden Fahrzeuge am Beginn und am Ende eines 2 km langen Messfelds durch eine mit einem Zeitstempel versehene Heckfotoaufnahme (Spurkamera-Foto) erfasst und kurzfristig anonymisiert gespeichert. Aus der zwischen den Zeitstempeln liegenden Zeitdifferenz und der Länge des vermessenen Streckenabschnitts wird der Wert der Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Werktags sind dort täglich mehr als 15.500 Fahrzeuge unterwegs. Ähnliche Anlagen gibt es beispielsweise in Österreich.

Vorteilhaft an dieser Technik sei nach Meinung des Innenministeriums, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden gerechter sei, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt werde. Dadurch werde gegenüber den punktuellen Blitzern mehr Akzeptanz erreicht. Auch werde der Verkehrsfluss harmonisiert und sicherer.

Wie bei jeder neuen Technik sei auch beim Start von Section Control klar gewesen, dass es einige Hürden geben könne, sagte Pistorius: "Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben." Damit könnten auch andere Bundesländer die Technik auf geeigneten Strecken einsetzen.

Nach Einschätzung des ADAC gibt es andernorts aber bislang keine konkreten Pläne dafür, die rechtliche Klärung macht demnach jedoch "den Weg frei für andere". Allerdings sei die Anlage teurer und aufwendiger als herkömmliche Systeme, daher sei eine Evaluation wünschenswert. Zum Start im vergangenen November hatte das Ministerium versichert, wesentliches Ziel der Pilotanlage bleibe "eine umfängliche und wissenschaftliche Beurteilung zur Wirkung der Anlage auf die Verkehrssicherheit."

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Das System war im vergangenen Jahr zeitweise abgeschaltet worden. Ein Anwalt hatte datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Die Anlage ging wieder in Betrieb, als das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage im November 2019 abwies. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei höchstrichterlich bestätigt, dass es sich beim Streckenradar um ein "modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung" handele, sagte Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe.

Früheren Angaben des Ministeriums zufolge wurden von Mitte November bis Ende Juni insgesamt 1065 Geschwindigkeitsverstöße von Section Control angezeigt. In 194 Fällen wurden Bußgelder verhängt, in 152 Fällen kamen Punkte für die Fahrer dazu – 17 von ihnen bekamen zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Ein Mann fuhr statt der erlaubten 100 Kilometer pro Stunde durchschnittlich 160. (mit Material der dpa) /

(anw)