Best of Informationsfreiheit: Bundesregierung auf der Flucht ins Privatrecht

Volle Kontrolle ohne lästige Verpflichtungen – Bundes- und Landesregierungen nutzen eine Gesetzeslücke, um sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen.

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Best of Informationsfreiheit: Bundesregierung auf der Flucht ins Privatrecht

(Bild: Romolo Tavani/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Arne Semsrott
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"DigitalService4Germany" heißt die neue Software-Abteilung, die die Bundesregierung vor einigen Wochen ins Leben gerufen hat. Sie soll Innovationen in die Verwaltung bringen und digitale Lösungen four Deutschland entwickeln. Kanzleramtschef Helge Braun bejubelt auf Twitter das neue Behörden-Startup.

Best of Informationsfreiheit

Freie Informationen sind eine Voraussetzung für Demokratie. Daher: Das "Best of Informationsfreiheit", alle zwei Wochen, von Arne Semsrott. Er ist Projektleiter von FragDenStaat und freier Journalist. Er arbeitet zu den Themen Informationsfreiheit, Transparenz, Lobbyismus und Migrationspolitik.

Im Gegensatz zum bereits bestehenden "Digital Innovation Team", das Teil des Bundesinnenministeriums ist, wird der Digital Service eine GmbH im Besitz des Bundes sein. Das bedeutet: Das Kanzleramt hat volle Kontrolle über die Ausrichtung, ohne sich einigen lästigen Verpflichtungen unterwerfen zu müssen. Insbesondere unterfällt der Digital Service nicht der Transparenzpflicht: Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in der Regel nur für Behörden des Bundes, nicht aber für seine Unternehmen.

Diese Gesetzeslücke nutzt die Bundesregierung (genauso wie Landesregierungen) systematisch aus. Ob die Autobahn GmbH des Bundes, die Bundesdruckerei, die juris GmbH, das Gesundheitsunternehmen gematik oder auch der Flughafen Berlin-Brandenburg – mit der sogenannten Flucht ins Privatrecht entzieht sich der Bund regelmäßig der öffentlichen Kontrolle. Nur in einigen Fällen, etwa wenn Unternehmen wie Toll Collect hoheitliche Aufgaben wie die Erhebung von Maut-Gebühren übernehmen, sind auch sie gegenüber der Öffentlichkeit auskunftspflichtig.

Das macht der Bundesregierung nicht nur in Bezug auf die Transparenz, sondern auch in Hinblick auf einige andere Vorgaben das Leben leichter. Vergaben an externe Auftragnehmer können von Unternehmen des Bundes aus einfacher vergeben werden als von Behörden aus, zumindest für Vergaben unterhalb des sogenannten EU-Schwellenwertes von derzeit 214.000 Euro. Und die Bezahlstrukturen sind auch anders – auch wenn das Finanzministerium das nur ungern zulässt.

Dabei ist die Verlagerung von Tätigkeiten an private Unternehmen des Bundes noch eine vergleichsweise milde Form der Privatisierung. Denn immerhin lagert die Bundesregierung in diesen Fällen seine Aufgaben nicht an Beratungsunternehmen wie McKinsey oder KPMG aus. In den vergangenen Jahren haben sich die Beraterfirmen durch gute Beziehungen zu von der Leyen und Scheuer so gute Aufträge gesichert, dass sie tatsächlich umfangreiche Kenntnisse in Bereichen aufbauen konnten, in denen Behörden eigentlich Wissen aufbauen müssten. Durch die Auslagerungen wissen einige Anwaltsfirmen deutlich besser über die Details des Autobahnbaus Bescheid als das Verkehrsministerium selbst. Die Berater ziehen das Wissen aus der Verwaltung ab und werden dafür auch noch aus Steuergeldern bezahlt.

Wenn sich McKinsey und Co. an die Arbeit machen, verlagert sich aber nicht nur ein großer Teil des Entstehungsprozesses von amtlichen Maßnahmen in private Hände, die niemals öffentlich durchleuchtet werden. Selbst die Ergebnisse ihrer Arbeit, die Grundlage politischer Entscheidungen werden können, werden häufig als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewertet – McKinsey hat schließlich ein großes Interesse daran, beispielsweise seine Gutachten zum Migrationsmanagement für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter einem anderen Cover ein zweites Mal an die EU zu verkaufen.

Und wenn die Einstufung als Geschäftsgeheimnis nicht klappt, steht noch immer das Urheberrecht als Ausnahme zur Verfügung. Weil sich Bundesbehörden zwar regelmäßig Gutachten und Evaluationen bei Externen einkaufen, sich aber nicht gleichzeitig weitergehende Nutzungsrechte an den Dokumenten sichern, steht der Schutz geistigen Eigentums von Berater:innen der Informationsfreiheit entgegen.

Das alles zeigt, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, Auskunftsrechte der Öffentlichkeit auf Behörden zu begrenzen. Statt auf die Rechtsform sollte die Informationsfreiheit dem Geld folgen: Wenn Steuermittel eingesetzt werden, erwächst daraus auch ein gesteigertes öffentliches Interesse, zu erfahren, was damit geschieht – ob der Empfänger nun ein Unternehmen in öffentlicher Hand ist oder ein privates Beratungsunternehmen, das dieselben Informationen immer wieder verkauft.

(bme)