DSGVO in der Praxis: Löschung personenbezogener Daten

Endet das Recht zur Verarbeitung personenbezogener Daten, muss man diese löschen. Wann und wie genau das zu erfolgen hat, ist oft eine Einzelfallentscheidung.

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Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Die Datenschutz-Grundverordnung hat sich mit ihren Pflichten in den letzten zwei Jahren zum Angstgegner vieler Unternehmen entwickelt. Die drohenden Bußgelder sind enorm, das Risiko von Abmahnungen durch Konkurrenten und Verbände ist real. Auf der anderen Seite müssen Unternehmen personenbezogene Daten mitunter ein Jahrzehnt oder noch länger speichern, um ihren vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zu genügen.

Eine nicht immer einfache Gratwanderung – im Detail entstehen unlösbar erscheinende Konflikte. Hier den Überblick zu behalten, ist selbst für Juristen und Datenschutzbehörden eine stetige Herausforderung, zumal sich die Rahmenbedingungen auch ändern.Um sich dieser Herausforderung zu stellen, hilft es, die zugrunde liegenden Vorgaben des Datenschutzrechts zu kennen. In Zweifelsfällen muss man sich damit behelfen, herauszufinden, was die jeweilige Intention des Gesetzgebers für bestimmte gesetzliche Regelungen ist. Um Unternehmensentscheider hierbei zu unterstützen, ist die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für viele Unternehmen verpflichtend.

Hilft all dies nicht, bleibt stets die Möglichkeit, sich ratsuchend an die Datenschutzbehörden zu wenden. Das ist im Einzelfall womöglich immer noch besser, als sich bei Mängeln in der Compliance erwischen zu lassen. Es gibt erste Bußgeldentscheidungen der Datenschutzaufsicht, die das belegen. Hier zeigen sich Parallelen zum Kartell- und Wettbewerbsrecht, das Kooperation (und mitunter auch das Auftreten als Kronzeuge) belohnt.