Patentstreit mit Nokia: Lenovo darf in Deutschland vorerst weiter verkaufen

Das Oberlandesgericht München setzt gegen Sicherheitsleistung den Verkaufsstopp für Lenovo-Produkte aus, solange die Berufung läuft.

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(Bild: Lenovo)

Lesezeit: 2 Min.

Das Oberlandesgericht München erlaubt Lenovo vorerst wieder den Verkauf von Desktop-PCs, Notebooks und Tablets in Deutschland. Zurzeit läuft das Verfahren Nokia gegen Lenovo, bei dem es um Patente rund um den Video-Codec H.264 geht.

Lenovo legte Berufung gegen den verhängten Verkaufsstopp ein, woraufhin das zuständige Berufungsgericht mit der Aussetzung der Vollstreckung ungewöhnlich schnell handelte. Das Patent-Blog Foss Patents wertet dies als Zeichen, dass Patentstreitigkeiten in Deutschland künftig fairer verhandelt werden könnten.

"Dass das Landgericht hier ganz offensichtlich ein Fehlurteil gesprochen hat und das Berufungsgericht dies so schnell erkannte, stellt die Haltung des Landgerichts München I in Klagen mit standardessenziellen Patenten grundsätzlich in Frage", sagt Blog-Betreiber Florian Müller. Relevanz erhält das Verfahren damit auch für Automobilhersteller Daimler, gegen den Nokia und Conversant wegen Patentverletzungen klagen.

Bis heute Abend will Lenovo den Verkauf aller Geräte über den Onlinestore wieder aufnehmen. Der Einzelhandel darf vorerst ebenfalls wieder beliefert werden.

"Wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht München unserem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Münchner Urteils gegen Sicherheitsleistung stattgegeben hat, da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erwartet werden kann, dass die Entscheidung in der Berufung aufrechterhalten wird", erklärte ein Lenovo-Sprecher. "Die Aussetzung gilt für die Dauer der Berufung von Lenovo gegen das Urteil im Fall des Nokia-Patents H.264."

"Wir setzen uns weiterhin dafür ein, diese Angelegenheit unter fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden (FRAND) Bedingungen zu klären", heißt es weiter. "Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass Nokia gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, indem es sich weigert, seine Technologie zu FRAND-Bedingungen an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren. Dies ist ein richtungweisender Fall für die ganze Technologiebranche und einer, den wir weiterhin anfechten, da er die zukünftigen Voraussetzungen dafür schafft, dass unangemessene globale Patentlizenzgebühren den Zugang der Kunden zu erschwinglichen Innovationen nicht behindern."

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