Urheberrechtsreform: Altmaier macht gegen Nutzung von Inhalte-Schnipseln mobil

Das Wirtschaftsministerium will die vom Justizressort vorgesehene Bagatellausnahme für nichtkommerzielle Nutzungen in sozialen Medien zu Fall bringen.

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(Bild: deepadesigns/Shutterstock.com)

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Die vom Bundesjustizministerium geplante vergütungspflichtige Ausnahme für geringfügige Nutzungen von Schnipseln aus Video-, Audio- und Textmaterial auf Online-Plattformen für nichtkommerzielle Zwecke ist dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Dorn im Auge. Diese Möglichkeit der öffentlichen Wiedergabe von kleineren Teilen von urheberrechtlich geschützten Werken begegnet laut dem von Peter Altmaier (CDU) geführten Haus "erheblichen europarechtlichen Bedenken und ist daher zu streichen".

Laut Paragraf 6 des im Rahmen der Urheberrechtsreform geplanten neuen Gesetzes "über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten" dürfen bis zu 20 Sekunden einer Audio- oder Videodatei, bis zu 1000 Zeichen eines Texts oder Bilder bis 250 Kilobyte ohne Freigabe des Rechteinhabers etwa in sozialen Medien verwendet werden. Ein solcher Eingriff sei von der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie aber nicht vorgesehen, schreibt das BMWi in einer heise online vorliegenden Eingabe an das Justizressort.

Die vorgesehene gesetzliche "Bagatellschranke" dürfte laut dem Wirtschaftsministerium auch gegen die in der alten Urheberrechtsrichtlinie aufgeführten Nutzerrechte verstoßen. Man erkenne zwar das Anliegen an, "die Kommunikationsfreiheit der Internetnutzer nicht unverhältnismäßig einzuschränken". Das "grundrechtliche Spannungsverhältnis zwischen freier Online-Kommunikation in der Digitalwirtschaft und Eigentumsschutz" sollte bei geringfügigen Sachverhalten verhältnismäßig gelöst werden. Dies müsste jedoch anders adressiert werden als durch eine "formale Schrankenbestimmung".

Der mit der Bagatellklausel verknüpfte Direktvergütungsanspruch kommt beim BMWi ebenfalls nicht gut an. "Das Ziel, die Künstler und Kreativen für ihre Leistung angemessen zu vergüten", begrüßt das Ressort zwar. Allerdings dürfte der gewählte Ansatz "hierzu keinen Mehrwert bieten". Durch eine direkte Vergütung der Urheber werde "die insgesamt für kreative Leistungen zu zahlende Summe" nämlich nicht größer. Stattdessen werde "der Aufwand der Vertragsverhandlungen steigen", da Plattformen nun mit zwei Partnern sprechen müssten.

Weiter fordert das BMWi im Rahmen der laufenden Ressortabstimmung, den erstmals aus den EU-Vorschriften übernommenen Begriff des Pastiche einzugrenzen: Die Gesetzesbegründung führe dazu aus, dass dabei insbesondere "an Praktiken wie Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction, Cover oder Sampling zu denken sei" und diese alle so zulässig würden. Diese Aufzählung bewerte man "als zu weitgehend, werden hier doch die Rechte der Künstler und Kreativen durch eine gesetzliche Schrankenregelung stark betroffen".

Die Stellungnahme überrascht, da die Bagatellgrenze als eines der Kernelemente gilt, um den Einsatz von Upload-Filtern durch Plattformbetreiber unnötig zu machen. Die CDU selbst hatte in einem Positionspapier voriges Jahr genau aus diesem Grund zugesichert, auf solche Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht zu setzen und Alltagsnutzungen im Netz pauschal vergütet wissen zu wollen. Andererseits liegt die Kritik aus dem BMWi voll auf Linie der Rechteinhaber aus der Musik- und Filmindustrie.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt das Anliegen ihres Parteikollegen Altmaier größtenteils. Der CDU-Politikerin erscheint die Bagatellschranke ebenfalls als "unzulässig", da sie die europarechtliche Vorgaben missachte. Auch sie plädiert dafür, den einschlägigen Paragrafen "ersatzlos" zu streichen und den Pastiche-Begriff enger zu fassen: Für den Großteil der genannten Praktiken bestehe "ein Lizenzmarkt, der durch eine vergütete Schranke nicht unterlaufen werden soll".

Auch die vorgesehenen Ausnahmen von der Plattformregulierung wie die für kleine Diensteanbieter sowie die eingeschränkte Lizenzierungspflicht entsprechen laut der Kulturbeauftragten der Regierung nicht dem Verhandlungsergebnis auf europäischer Ebene.

Beim nicht weniger umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet, das mit dem Entwurf erweitert werden soll, begrüßt Grütters, dass das Justizministerium die zunächst vorgesehene Grenze von acht lizenzfreien Wörtern gestrichen habe und die europarechtlichen Ausnahmen nun "wortlautgetreu" umsetzen wolle. Die Christdemokratin bedauert aber, dass dieses Schutzrecht und die Verlegerbeteiligung "nun nicht mehr vorgezogen umgesetzt werden".

Das BMWi opponiert derweil weiter gegen das Vorhaben, dass Urheber über eine Verwertungsgesellschaft mindestens zu einem Drittel an den Einnahmen des Presseverlegers beteiligt werden sollen. Dies gefährde die Privatautonomie der Parteien. Abgesehen werden sollte zudem davon, auch die Höhe der Verlegerbeteiligung gesetzlich auf maximal ein Drittel zu begrenzen.

Das Bundesforschungsministerium begrüßt den Entwurf dagegen grundsätzlich. Mit der Bagatellklausel werde "dem Nutzungsverhalten im Zusammenhang mit Plattformen sowie der Ausübung der Meinungsfreiheit Rechnung getragen", schreibt es. Eine gesetzliche Erlaubnis für Karikatur, Parodie und Pastiche sei besonders wichtig, um ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Freiheit der Kunst sowie dem geistigen Eigentum zu schaffen. Das vorgeschlagene "Pre-Flagging-Verfahren", das nun eine Vorabprüfung umfassen und so Kritikern zufolge zum Einsatz von Upload-Filtern führen würde, gehe prinzipiell in Ordnung.

Dem Haus von Anja Karliczek (CDU) fehlt aber noch eine "Forschungsklausel", um Auskunftsrechte für wissenschaftliche Organisationen gegenüber Online-Plattformen zu verankern. Gut sei, dass Text und Data Mining vergütungsfrei sein und Computerprogramme eingeschlossen werden sollten. Insgesamt gelte es, die berechtigten Interessen aller, also "auch der Nutzer, der Netzgemeinde sowie der Forschenden und Lehrenden" im Blick zu behalten und "einen gut funktionierenden und fairen Urheberrechtsmarkt" zu gestalten.

(axk)