Corona-Risikogebiete: Staat sammelt Daten per digitaler Einreiseanmeldung

Gesundheitsämter sollen die verschärften Quarantäne-Bedingungen für Risiko-Einreisende mit einer Online-Anwendung besser überwachen können.

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(Bild: Antonio Guillem / shutterstock.com)

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Wer aus einem internationalen Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich vom heutigen Sonntagabend an vorab digital registrieren: Die Web-Anwendung "Digitale Einreiseanmeldung" (DEA) hat dazu jetzt ihren Betrieb aufgenommen. Sie ersetzt die Aussteigekarte in Papierform, die etwa schon an Flugreisende verteilt wurde.

Wer seine Meldepflicht nicht befolgt, riskiert ein Bußgeld. Ausnahmen gelten für Berufspendler und Reisende im "kleinen Grenzverkehr". Die Bundespolizei soll stichprobenhaft kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden und Nutzer keine falschen Angaben machen. Letztlich sei man auf die Mitwirkung der Bürger angewiesen, räumte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht es darum, besser verhindern zu können, "dass durch Einreisen nach Deutschland neue Infektionsherde entstehen".

Die DEA-Website, die am Sonntag ab 18:00 Uhr erreichbar soll, könne von Nutzern digitaler Endgeräte wie Desktop-Rechnern, Laptops, Tablets oder Smartphones weltweit verwendet werden, erklärten die Bundesministerien für Inneres und Gesundheit. Die Anmeldepflicht beruht aktuell auf den parallel in Kraft getretenen Reise- und Quarantäne-Anordnungen des Gesundheitsressorts. Zudem soll die DEA zeitnah im geplanten 3. Infektionsschutzgesetz verankert werden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Auflage zur Selbstisolation verkürzt sich mit den neuen Vorschriften von 14 auf zehn Tage. Andererseits lässt sich die Quarantäne nun mit einem negativen Corona-Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise beenden, nicht mehr direkt innerhalb der ersten drei Tage.

Mit der DEA erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter laut den federführenden Ministerien "die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird". Anzugeben sind Name, Wohnanschrift, Herkunfts- und Zielort sowie Einreisezeitpunkt und gegebenenfalls die Flugnummer. Informationen zu Mitreisenden werden auch abgefragt. In einigen Bundesländern dürfen Strafverfolger für Ermittlungszwecke – wie bei Gästelisten etwa von Restaurants – auf die Bestände zugreifen.

Die Daten würden über die Online-Anwendung verschlüsselt, "ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht", versichern die beiden Ressorts. Noch besteht aber nicht bei allen über 370 angeschlossenen Behörden die technische Möglichkeit für einen sicheren Datenabruf.

Für einen begrenzten Übergangszeitraum erfolge ein Transfer nicht direkt an das zuständige Gesundheitsamt, "sondern zunächst an die Deutsche Post", erklärte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber Netzpolitik.org. Der Umweg sei nötig, da noch nicht überall die Hard- und Software vorhanden sei, um eine verschlüsselte VPN-Verbindung an die Systeme der Bundesdruckerei aufzubauen. Diese entwickelte das DEA-System als "Technologiepartner" des Innenministeriums.

Post hat Zugriff auf die Daten

In einem Vermerk rät die Datenschutzbehörde, dass die Zwischenlösung schnellstmöglich auslaufen sollte, da dabei keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt würden. Außerdem habe die Post in diesem Szenario Zugriff auf die Daten der Reisenden, die in den Einzugsbereich einschlägiger Gesundheitsämter fielen.

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