EU-Gremien einigen sich auf Exportregeln für Überwachungstechnik

Die Ausfuhr von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können (Dual Use), wird strenger kontrolliert. Betroffen sind auch Staatstrojaner.

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(Bild: ImageFlow/Shutterstock.com)

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Nach über vierjährigen Debatten haben sich Vertreter des EU-Ministerrats, des Parlaments und der Kommission am Montag auf eine Reform der Vorschriften zum Export von Gütern, Stoffen, Software und anderen Technologien verständigt, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können (Dual Use). Die neuen Regeln gelten auch für Produkte wie Staatstrojaner oder Systeme zur biometrischen Gesichtserkennung, mit denen Personen durch das Sammeln von Daten "verdeckt" überwacht werden können.

Um Menschenrechtsverletzungen und Sicherheitsbedrohungen im Zusammenhang mit dem potenziellen Missbrauch digitaler Spähtechnologien zu verhindern, werden diese laut dem vereinbarten Verordnungsentwurf "unter bestimmten Umständen" strengeren Ausfuhrkontrollen unterworfen. Die Kommission hatte sich hier ursprünglich für eine Vorschrift starkgemacht, wonach Dual-Use-Produkte auch dann generell genehmigungspflichtig werden sollten, wenn sie nicht auf einer speziellen schwarzen Liste stehen, aber die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit oder den Schutz der Privatsphäre aushebeln könnten. Diesen Ansatz konnten die Abgeordneten großteils gegen den Widerstand aus nationalen Regierungen erhalten.

Vorgesehen ist zudem ein Koordinierungsmechanismus auf EU-Ebene, der einen umfassenderen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten rund um die Ausfuhr von Gütern für digitale Überwachung ermöglichen soll. Zuvor hatte es wiederholt Berichte gegeben, dass europäische Firmen wie FinFisher (Gamma Group) und Trovicor autoritären Regimen Spionagetechnik liefern, mit denen diese ihre Bürger und insbesondere Aktivisten ausspähen. Die Ausfuhr kryptographischer Lösungen und die unternehmensinterne Weitergabe von Technologien soll dagegen vereinfacht werden. Für eine stärkere Kontrolle ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden vorgesehen.

Die Hartnäckigkeit des Parlaments habe sich ausgezahlt, freute sich dessen Verhandlungsführer Bernd Lange (SPD): "Der Respekt für die Menschenrechte wird zum Exportstandard." Die Co-Berichterstatterin Markéta Gregorová von der tschechischen Piratenpartei, wertete das Ergebnis ebenfalls als Erfolg. Ein Wermutstropfen sei, dass Mitgliedsstaaten Ausnahmen machen könnten und die Rechtslage in der EU nicht ganz vereinheitlicht werde. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen Amnesty International und Reporter ohne Grenzen monierten, dass der Kompromiss nicht weit genug gehe. Das Resultat muss noch vom Parlamentsplenum und vom Rat bestätigt werden, was als Formsache gilt.

(axk)