Oberster Gerichtshof Österreichs: Facebook muss Beleidigungen weltweit löschen

In einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit wurde Facebook jetzt letztinstanzlich verpflichtet, Beleidigungen und sinngleiche Einträge weltweit zu löschen.

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(Bild: Cryptographer/Shutterstock.com)

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Die österreichische Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek hat in ihrem jahrelangen Rechtsstreit mit Facebook einen weiteren Erfolg erzielt. Auch der Oberste Gerichtshof des Landes hat das soziale Netzwerk nun verpflichtet, Beleidigungen der Grünen-Politikerin und sinngleiche Einträge zu löschen – und zwar weltweit. Damit bestätigen die Richter in Wien die vorinstanzliche Entscheidung. Vergangenes Jahr hatte auch der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Facebook gezwungen werden kann, Beleidigungen nicht nur im jeweils betroffenen Land, sondern für alle Nutzer zu löschen. Mark Zuckerberg hatte das als bedenklich bezeichnet.

In dem Rechtsstreit geht es um Einträge auf Facebook, in denen ein Nutzer die damalige Vorsitzende der Grünen Österreichs als "korrupter Trampel" und "miese Volksverräterin" bezeichnet hatte. Nach einer Unterlassungsverfügung hatte die Politikerin auch die Löschung wortgleicher und sinngleicher Beiträge gefordert. Der später angerufene Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Facebook tatsächlich gezwungen werden kann, ähnliche und gleichlautende Ehrbeleidigungen und Diffamierungen zu suchen beziehungsweise weltweit zu löschen. Facebook war dem nicht nachgekommen und hatte den Eintrag nur in Österreich entfernt.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich dem nun an und gab Glawischnig-Piesczek in ihrer Forderung Recht: Facebook müsse weltweit verhindern, dass Inhalte verbreitet und veröffentlicht werden, in denen die genannten Beleidigungen beziehungsweise sinngleiche vorkommen. Das gelte auch für die Äußerung, die Politikerin sei Mitglied einer "Faschistenpartei". Bei dem Urteil handelt es sich laut ORF um die Letztentscheidung in dem sogenannten Sicherungsverfahren. Zwar stehe noch das Hauptverfahren aus, in dem gehe es aber nicht mehr um den Umgang mit den Beiträgen, sondern um die Herausgabe der Nutzerdaten, um Schadensersatzansprüche und die Frage der Urteilsveröffentlichung.

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(mho)